Keine Abfallgebühren an die Kreiskasse mehr Daueraufträge kündigen
Zerbst (tdr). Aus der Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Dauerüberweisungs- oder Abbuchungsaufträge zur Zahlung der Abfallgrundgebühren an die Kreiskasse zum Jahresende gekündigt sein sollten. Ab 2011 wird das Abfallentgelt durch die Kreiswerke und nicht mehr den Landkreis eingefordert.