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Richtlinie für Beteiligungsmanagement und Aufsichtsräte in Arbeit Eigene Unternehmen gut führen

Von Thomas Drechsel 10.03.2012, 04:22

Köthen/Zerbst l Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld will sich eine "Richtlinie guter Unternehmensführung für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen" geben. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist am Donnerstag vom Kreis- und Finanzausschuss gebilligt worden. Am 29. März soll sie der Kreistag behandeln.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist alleiniger Gesellschafter folgender Unternehmen: B A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH, Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH (mit den Tochterunternehmen Medizinisches Versorgungszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH und Service Zentrum Bitterfeld/Wolfen GmbH), Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (mit 51-prozentiger Beteiligung an der Wolfener Recycling GmbH), Deponie Köthen GmbH, Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (mit 51-prozentiger Beteiligung an der Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH). Beteiligt ist der Landkreis an folgenden Unternehmen: Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft mbH (29 Prozent), Regionalverkehr Anhalt-Bitterfeld GmbH (45 Prozent), Technologie- und Gründerzentrum Bitterfeld-Wolfen GmbH (28 Prozent), Wirtschaftsförderungsgesellschaft Köthen mbH (33,3 Prozent), Wirtschaftsförderung Tourismus Anhalt GmbH (16,6 Prozent), SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH (0,0537 Prozent). Der Landkreis hat ferner die Eigenbetriebe "Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld" und Kreisstraßenmeister sowie die "Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld" gebildet.

Hintergrund für die 21-seitige Richtlinie sind entsprechende Forderungen seitens der Kommunalaufsicht wie auch der kommunalen Spitzenverbände sowie des Landesrechnungshofes. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Gesellschafter von Unternehmen seine Ziele erreicht und mögliche Zielkonflikte schon im Vorfeld erkannt und damit vermieden werden können.

Zum anderen soll der Landkreis in seiner Rolle als Gesellschafter gestärkt werden. Immerhin hat er hat mit der Ausgliederung kommunaler Aufgaben und Vermögenswerte wichtige Kompetenzen auf die Unternehmen übertragen.