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Engagement Rege Diskussionen um Entschädigungen

Wer sich in Zerbst kommunalpolitisch engagiert, erhält eine Aufwandsentschädigung. Darüber wurde neulich diskutiert.

Von Daniela Apel 22.11.2019, 05:00

Zerbst l Bis zuletzt diskutierten die Stadträte über inhaltliche Details der Entschädigungssatzung, die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. So standen auf der Sitzung am Mittwochabend noch einmal mehrere Änderungsanträge im Raum, zu denen sich das Gremium zunächst eine Meinung bilden musste, bevor es um die endgültige Abstimmung über das Paragraphenwerk ging.

So war die Freie Fraktion Zerbst (FFZ) der Ansicht, dass die Mitglieder des Stadtrates auch für ihre Teilnahme an den jeweiligen Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld – dieses beläuft sich auf 13 Euro je Sitzung – erhalten sollten. „Wir wünschen uns eine aktive Fraktionsarbeit“, begründete FFZ-Vorsitzender Mario Rudolf den Vorschlag. Die Fraktionsarbeit vom Geld abhängig zu machen, betrachtete Silke Hövelmann (SPD) indes als falschen Weg. Auch die Mehrheit des Stadtrates war dagegen.

Ebenfalls abgelehnt wurde die FFZ-Anregung, den Ortsbürgermeistern eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie sich an den Arbeitsberatungen des Stadtrates beteiligen. Auch die Stadtratsmitglieder bekommen in diesem Fall keine finanzielle Entschädigung.

Wenn Ortsbürgermeister hingegen an den Sitzungen des Stadtrates teilnehmen, sollen sie fortan einen Anspruch auf Sitzungsgeld haben. Dies war auch ein Anliegen der AfD-Fraktion. Außerdem wollte sie, dass die Regelungen zum Verdienstausfall auf die Ortsbürgermeister ausgedehnt werden. „Damit wir eine Gleichstellung haben und niemanden bevor- oder benachteiligen“, erläuterte AfD-Fraktionsvorsitzender Dirk Tischmeier.

„Als Stadtratsmitglieder haben wir eine Erscheinungspflicht. Ein Ortsbürgermeister muss nicht an Sitzungen des Stadtrates teilnehmen, wenn er es nicht einrichten kann“, sprach sich Silke Hövelmann gegen diesen Vorschlag aus, der mehrheitlich durchfiel und zwar genauso wie der AfD-Antrag zur namentlichen Abstimmung über ihren Vorschlag.

Allerdings finden sich die zuvor schon eingearbeiteten Konkretisierungen der AfD zu den Regelungen zum Verdienstausfall der Stadträte im geänderten Satzungswerk wieder. Dazu zählt unter anderem der neue Passus, dass „Personen, die keinen Verdienst haben, denen aber durch die für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgewendete Zeit ein Nachteil entsteht, auf Antrag eine Pauschale in Höhe von 13 Euro je Stunde gewährt wird“.

Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) wies derweil auf den ebenfalls neu eingefügten Absatz hin, in dem festgehalten ist, dass einem Stadtratsmitglied, das mehreren Funktionen ausübt, die zusätzliche Aufwandsentschädigung nur einmal für die Funktion mit dem höchsten Entschädigungssatz gezahlt wird. Dies werde bereits praktiziert und betreffe momentan nur zwei Stadträte, bemerkte Dittmann.

Weitere Änderungen wurden am Mittwochabend nicht in die Satzung aufgenommen, deren ursprünglicher Entwurf sofort für Widerspruch gesorgt hatte. Grund war die vorgesehene Entschädigung der Ortschaftsräte. In Ortschaften bis 500 Einwohnern sollten diese weiterhin nur 19 Euro und bis 1000 Einwohnern 25 Euro im Monat bekommen. Dieser Betrag wurde als unangemessen und zu gering kritisiert.

So stimmte der Haupt- und Finanzausschuss, der sich als erster mit dem Paragraphenwerk befasste, bei einer Enthaltung dafür, diese Sätze anzuheben. So werden die Ratsmitglieder in Ortschaften zwischen 501 und 1000 Einwohnern – das sind Deetz, Güterglück, Lindau, Nedlitz und Steutz – künftig 31 Euro im Monat erhalten, alle übrigen mit unter 500 Einwohnern 24 Euro. Dabei handelt es sich um die zulässigen Höchstbeträge, die die zum 1. Juli in Kraft getretene Kommunal-Entschädigungssatzung von Sachsen-Anhalt vorsieht.

Diese landesweit geltenden Obergrenzen wirken sich auch auf die monatlichen Pauschalen der Ortsbürgermeister aus. Bis jetzt lagen diese bei Orten bis 1000 Einwohnern bei 250 Euro und ab 1001 Einwohnern bei 300 Euro. Ab dem kommenden Jahr werden die Ortsbürgermeister der über 500 Einwohner zählenden Ortschaften Deetz, Güterglück, Lindau, Nedlitz und Steutz 280 Euro bekommen. Die Ortschefs der 19 kleineren Ortschaften, sprich jener mit unter 500 Einwohnern, dürfen hingegen nur noch maximal 190 Euro erhalten. Mehr lässt der gesetzliche Rahmen nicht zu.

Deshalb werden die Stadträte fortan eine geringere Aufwandsentschädigung erhalten. Statt monatlich 150 Euro werden es nur 133 Euro sein. Hinzu kommt das Sitzungsgeld von unverändert 13 Euro. Dem Stadtratsvorsitzenden wird wie bisher eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 150 Euro gewährt, den Vorsitzenden der Ausschüsse und der Fraktionen jeweils weiterhin 75 Euro. Neu: Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse (Rechnungsprüfungs- und Schlossausschuss) bekommen auch eine zusätzliche Aufwandsentschädigung über 75 Euro für den Monat, in denen eine Sitzung stattfindet.