Feuerwehr Zoff um Fördergeld

Das Land hat Förderanträge für zwei neue Einsatzfahrzeuge für Zerbst abgelehnt. Kreisbrandmeister Heiko Bergfeld warnt vor einen Kollaps.

Von Thomas Kirchner 29.07.2020, 01:01

Zerbst l Eigentlich sollte für die Jütrichauer Ortsfeuerwehr im nächsten Jahr ein modernes Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug – ein HLF 10 – angeschafft werden. Das alte ist in die Jahre gekommen. Festgeschrieben ist das im aktuellen Brandschutzbedarfsplan, die Stadt hat Geld eingeplant und Fördergeld für die Kofinanzierung beantragt. 290.000 Euro waren dafür im Investitionsplan für 2021 veranschlagt – 145.000 Euro sollten als Zuweisungen vom Land fließen.

Auch ein Antrag auf Fördermittel für ein neues Tanklöschfahrzeug für die Ortswehr Reuden wurde gestellt. Das TLF sollte schon dieses Jahr angeschafft werden. Im Haushaltsplan für 2020 sind dafür 300.000 Euro kalkuliert – die Hälfte sollte als Zuschuss fließen. Aber aus beiden Anschaffungen wird wohl nichts. Das Land lehnt es ab, den Kauf der Fahrzeuge zu fördern.

„Gegen den Ablehnungsbescheid, was das Fahrzeug für Reuden betrifft, klagen wir, da für die Ablehnung offensichtlich falsche Einsatzzahlen herangezogen wurden. Den Förderantrag für Jütrichau werden wir erneut stellen“, sagt Dittmann.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstütze auf freiwilliger Basis die Beschaffung von ausgewählten Einsatzfahrzeugen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, heißt es dazu aus dem für die Feuerwehren zuständigen Landes-Innenministerium. „Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, so dass sich die Träger der Feuerwehren grundsätzlich auf die Umsetzung der Investitionen ohne Fördermittel einstellen müssen“, erklärt Ministeriumssprecher Stefan Brodtrück auf Nachfrage.

Das Land habe im Übrigen auch Investitionen der Stadt Zerbst im Bereich der Feuerwehren unterstützt, darunter die Beschaffung von fünf Einsatzfahrzeugen und Baumaßnahmen mit rund 600.000 Euro, die Förderung von Digitalfunktechnik und die Fahrerlaubniserweiterung auf Lkw sowie die kostenlose Stationierung von zwei Einsatzfahrzeugen des Bundes, die auch im Tagesgeschäft der Feuerwehr einsetzbar seien.

Kein Argument für Stadtwehrleiter Denis Barycza. Allein in der Einheitsgemeinde Zerbst erreichen in den nächsten zehn Jahren 20 Einsatzfahrzeuge ihre festgelegte Nutzungsdauer, sagt er. „Das können die Kommunen wohl keinesfalls allein stemmen. Das schreit nach entsprechenden Fördertöpfen“, fordert Barycza.

Die Probleme mit überalterten Beständen an Einsatzfahrzeugen in vielen Gemeinden sei dem Ministerium bekannt. „Deshalb hat sich Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dafür stark gemacht, mit einem 100-Millionen-Sonderprogramm die Kommunen bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren mit Einsatzfahrzeugen zu unterstützen“, so Brodtrück.

Der Anhalt-Bitterfelder Kreisbrandmeister Heiko Bergfeld hält dagegen: „Fördermittel verfallen, weil das Land es nicht schafft, die entsprechenden Ausschreibungen und Richtlinien zu erarbeiten.“ Die laut Innenminister geplanten 100 Millionen Euro seien ein wichtiger Schritt zur Abarbeitung des Investitionsstaus bei den Feuerwehren in Sachsen-Anhalt.

„Hier ist absolut wichtig, dass die Fördermittel auch in geplanter Höhe und im Zeitraum von sechs Jahren in die Kommunen fließen. So wie es jetzt aussieht, steht der Brandschutz in unserem Bundesland mittelfristig vor dem Kollaps“, beklagt der Kreisbrandmeister nicht zum ersten Mal.

Zum Verfall von Fördermitteln für Feuerwehrfahrzeuge sei es bei der zentralen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen bislang nicht gekommen, obwohl ein erheblicher Anstieg der Lieferzeiten zu verzeichnen war und die Fördermittel Verwendungsfristen unterliegen“, heißt es aus dem Innenministerium. „Leider ist es aus Sicht der Feuerwehren in den Jahren 2020 und 2021 wiederholt so, dass auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel nur eine geringe Anzahl an Fördermittelanträgen berücksichtigt werden kann“, so Brodtrück.

Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass Gemeinden und Landkreise im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes in beiden Jahren zusätzliche 80 Millionen Euro zugewiesen wurden oder werden. Darin seien auch erhebliche Mittel enthalten, die ursprünglich als Fördermittel für den Brandschutz angedacht waren.

Viele Lokalpolitiker hatten den Wunsch, anstelle von Fördermitteln das Geld den Kommunen direkt zukommen zu lassen, um eigenständig zu entscheiden, welche Vorhaben als erste finanziert werden. „Es obliegt der Verantwortung der Stadt Zerbst, mit den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln so umzugehen, dass auch die Belange der Feuerwehren ausreichend Berücksichtigung finden“, betont Brodtrück.

Bergfeld widerspricht: „Es sind tatsächlich Fördermittel vom Land verfallen. Hauptsächlich Schuld ist die schleppende Abarbeitung der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und sich ewig hinziehende Ausschreibungsmodalitäten seitens des Ministeriums.“ Er fordert: „Wir brauchen dringend die Fördermittel zur Finanzierung der Fahrzeuge.“

Dass nicht alle gefördert werden können sei natürlich klar. Zumal nun auch noch die Erhöhung der Auszahlung der Feuerschutzsteuer entfalle – 2019 waren das rund fünf Millionen. Diese sollten sukzessive auf etwa sieben Millionen steigen, stattdessen seien es dieses Jahr nur drei Millionen. „Der Rest fließt angeblich über den Finanzausgleich. Damit wäre das Geld der Zweckbindung ,Brandschutz‘ entzogen. Das geht gar nicht“, mahnt Bergfeld.

Die zentrale Fahrzeugbeschaffung ist für Bergfeld an sich kein schlechtes Instrument, siehe Sachsen und Brandenburg. „Nur der Sachsen-Anhalter Weg ist falsch – zu kleinteilige und differenzierte Bestellung, überladene Fahrzeuge, was die verlasteten Geräte betrifft, keinerlei Mitspracherecht der Basis, zu großes Fahrzeugspektrum und dadurch zu geringe Beschaffungszahlen“, zählt Bergfeld auf.

Dass kein Rechtsanspruch auf Fördermittel bestehe, sei durchaus richtig. Zu hinterfragen sei aber die Bewertungsmatrix des Landes für die Fördermittelanträge in Verbindung mit der geforderten und erstellten Prioritätenliste des Landkreises. Als Beispiel nennt er die Fördermittelzusage für den Umbau des Gerätehauses in Buhlendorf. „Diese Maßnahme stand auf der Prioritätenliste des Landkreises an letzter Stelle und wurde in dem Jahr vom Land als einzige Maßnahme gefördert“, so Bergfeld.

„In meiner Amtszeit wurde seit 2012 ein Fahrzeug gefördert, nämlich im letzten Jahr das HLF 20 für die Ortswehr Zerbst. Ich will nicht ausschließen, dass es davor Fördermaßnahmen gab. Für den Hinweis, es obliege der Verantwortung der Stadt Zerbst, mit den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln so umzugehen, dass auch die Belange der Feuerwehren ausreichend Berücksichtigung finden, bedanke ich mich natürlich in aller Form“, reagiert Dittmann auf die Aussage Brodtrücks.

Das hätte er ohne diesen Hinweis nicht gewusst „und die Tatsache, dass wir in den zurückliegenden Jahren fast immer ein Drittel der Investitionspauschale für Aufgaben des Brandschutzes eingesetzt haben, spricht ja wohl Bände. Aber ich greife auch gern den Hinweis des Ministers auf und lasse den Bestand an Feuerpatschen überprüfen.“ Dittmann reagiert damit auf eine Aussage Stahlknechts in einem TV-Interview Anfang Juni: Stahlknecht empfahl dort dass man Feld- und Waldbrände auch mit Feuerpatschen bekämpfen könne, die kosteten nur 20 Euro. Da brauche man dann auch keine Fördermittel.