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Gänse Landwirt zieht Konsequenzen

Die Freilandgänsehaltung am Ortsrand von Deetz wird es ab 2019 nicht mehr geben.

Von Thomas Höfs 16.10.2018, 08:00

Deetz l Seit Jahren gehören die Gänse zu Deetz. Allen, die aus Dobritz nach Deetz fuhren, begegneten die weißen und eleganten Vögel noch vor dem Ortseingang. In einem großen Maisfeld wuchsen die Gänse den ganzen Sommer bis in den Spätherbst heran. 13 Jahre war es so und stellte nie ein Problem dar, erinnert sich Gänsehalter und Landwirt Mathias Mösenthin.

Die letzten Monate waren für den Landwirt aber vor allem durch juristische Auseinandersetzungen mit dem Landkreis geprägt. Denn wie bislang darf das Federvieh nicht mehr gehalten werden. Die Kreisverwaltung beruft sich dabei auf die bundesweit geltende Geflügelpestverordnung und hat dem Halter aufgetragen, das Maisfeld komplett abzudecken. Jeder Kontakt mit wilden Vögeln müsse verhindert werden, beruft sich der Kreis auf die Forderungen der Verordnung. Auch wenn es gar keinen Geflügelpestfall gibt, gelten die Bestimmungen.

Der Deetzer Ortsbürgermeister Ulrich Weimeister (CDU) ringt bei der Frage nach dem Sinn der Anordnungen des Landkreises um Worte. Als ausgebildeter Veterinär-Ingenieur kennt er sich in der Tierhaltung auch aus. „Was ich darüber denke, kann ich kaum in Worte fassen“, sagt er. Er hätte sich gewünscht, dass es eine Lösung für die Gänsehaltung gegeben hätte. Es müsse doch möglich sein, einen Kompromiss zu finden, den sowohl der Halter als auch die Behörde akzeptieren könne, sagt er. Die Anordnung, die Haltungsfläche zu überdachen, hält er für völlig überzogen. Zumal der Ort im ländlichen Raum liegt und die Landwirtschaft dominiert. Für Ulrich Weimeister stellt die bisherige Entscheidung der Kreisverwaltung „die zweite Enteignung der Familie Mösenthin“ dar. Bereits nach dem Ende des zweiten Weltkrieges verlor die Familie ihr Land. Erst nach dem Mauerfall konnten sie es wieder bewirtschaften.

Ulrich Weimeister war mit dem Landwirt auch zu Ausschusssitzungen des Kreistages gefahren und hatte dort versucht, die Kommunalpolitik über die Anordnung der Verwaltung zu informieren. Zu einem angesetzten Termin vor dem zuständigen Ausschuss erschienen die Mitarbeiter des Veterinäramtes nicht. Das blieb ohne Folgen. Die Deetzer konnten einige Fragen stellen, schriftlich erhielten sie darauf eine Antwort.

Gegen den ersten Bescheid aus der Kreisverwaltung, in dem die Abdeckung des Maisfeldes verlangt wurde, konnte der Gänsehalter sich erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Halle mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Die Richter des Verwaltungsgerichts stuften den Bescheid als rechtswidrig ein. Mit einigen Änderungen im Detail erließ kurze Zeit später das Landesverwaltungsamt als Widerspruchsbehörde einen neuen Bescheid gegen den Deetzer. Inhaltlich forderte die Behörde ebenfalls die Abdeckung des Maisfeldes.

Inzwischen hatte der Landkreis zudem seine Risikoeinschätzung erneuert. Wesentliche Teile des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurden zu Risikogebieten erklärt, weil dort das ganze Jahr immer wieder Wildvögel auf ihrer Reise durchziehen. In den Risikogebieten ist damit eine Freilandhaltung praktisch unmöglich. Gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes konnte der Deetzer Landwirt keinen einstweiligen Rechtsschutz geltend machen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht lehnten dies ab.

Nun kommt es auf das Verfahren in der Hauptsache an. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht läuft noch. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus. Mit einer Reihe von Fachleuten will Mathias Mösenthin dort deutlich machen, dass die Anordnung des Landkreises fachlich kaum haltbar sei.

„Ich hatte schon überlegt, eine Demonstration durchzuführen“, sagt Ulrich Weimeister. Da der Rechtsstreit aber noch nicht entschieden sei, wolle er nun erst einmal abwarten. Trotzdem bleibe ihm der Vorgang unverständlich, ebenso wie seiner Partei, die auch den Landrat stellt, sagte er auf Nachfrage. „Da haben wir einen unserer Leute über die Klinge springen lassen“, analysiert er die Situation. Eigentlich habe die CDU im ländlichen Raum ihre Wählerschaft und verstehe sich als Partner der Landwirte und Tierhalter, sagt er kopfschüttelnd. Er wisse, dass viele Landwirte in der ganzen Region über die Entscheidung enttäuscht seien.