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Freude über noch mehr Lockerungen Gastronomie und Beherbergungsstätten öffnen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ab dem 20. Mai wieder

Essengehen und Übernachtungen sind ab dem 20. Mai in Anhalt-Bitterfeld wieder möglich. Das vom Kreis eingereichte Modellprojekt läuft ab jetzt vorerst bis zum 17. Juni. Doch welche Regelungen gelten?

19.05.2021, 14:09
Gastronomie und Gastbetriebe können ab 20. Mai auch in Anhalt-Bitterfeld unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.
Gastronomie und Gastbetriebe können ab 20. Mai auch in Anhalt-Bitterfeld unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Symbolfoto: dpa

Köthen/Zerbst - vs

Ab dem 20. Mai dürfen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gaststätten und Beherbergungsstätten wieder öffnen. Das teilte Kreissprecher Udo Pawelczyk am Mittwoch mit. Das vom Landkreis eingereichte Modellprojekt wurde vom Land Sachsen-Anhalt genehmigt. Dieses werde bis zum 17. Juni laufen.

Der Landkreis weist darauf hin, dass bei Öffnungen bestimmte Regeln eingehalten werden müssen. „Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, die von einer Öffnung Gebrauch machen wollen, müssen dies dem Landkreis unter rechtliches@anhalt-bitterfeld.de anzeigen. Ein entsprechendes Formular wurde gestern auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitgestellt. Es können nur Betriebe teilnehmen, die das Konzept und die daraus hervorgehenden Anforderungen vollumfänglich akzeptieren, dies schriftlich bestätigen,“ erklärt Kreissprecher Pawelczyk.

Essen gehen nur mit negativem Corona-Test

Weiterhin müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das gelte laut Landkreis für alle Erwachsenen und Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Für Gäste in der Außengastronomie genügt auch ein vor Ort vorgenommener Selbsttest. Es gebe aber Ausnahmen bei der Testpflicht: nämlich Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen sowie genesene Personen, die einen ausgestellten Genesungsnachweis haben und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Die allgemeinen Hygienebestimmungen gelten weiterhin, so der Kreissprecher.

Das Modellprojekt ende vorzeitig, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreitet.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Landkreises: https://www.anhalt-bitterfeld.de/