Gericht Schwere Körperverletzung im Rausch
Ein junger Zerbster hat unter Drogen den neuen Freund seiner Ex-Freundin angegriffen.
Zerbst l Am Dienstagvormittag musste sich ein 22-jähriger Zerbster, der sich seit Ende Januar 2018 in der JVA Burg in Untersuchungshaft befindet, wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
Für einen Mitangeklagten, der bei einer Straftat dabei gewesen sein soll, war die Gerichtsverhandlung schon nach wenigen Minuten beendet. Sein Verfahren wurde abgetrennt. Er muss sich nun in einer gesonderten Verhandlung verantworten.
Der 22-Jährige zeigte sich – bis auf einige Details – gleich zu Beginn der Verhandlung umfänglich geständig und räumte damit die ihm vorgeworfenen Taten ein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, seine Ex-Lebensgefährtin Anfang Dezember auf der Alten Brücke in Zerbst aus Eifersucht angegriffen und mit einer Kopfnuss verletzt und sie bedroht zu haben.
Der neue Freund der jungen Frau, der auch als Zeuge im Verfahren aussagte, hielt sich zu diesem Zeitpunkt im Drogeriemarkt auf, bemerkte die Situation vor der Tür und eilte seiner Freundin zu Hilfe.
Auch er wurde durch eine Kopfnuss verletzt und bedroht. Die Freundin flüchtete sich derweil in eine Apotheke.
Nur wenige Tage zuvor war der Angeklagte von einem anderen Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, was bei der Staatsanwältin die Frage aufwarf, ob er denn nichts dazu gelernt habe. Offensichtlich habe die Verurteilung wenig Eindruck auf den Angeklagten gemacht, konstatierte sie.
Ein weiterer Angriff spielte sich Mitte Januar diesen Jahres ab. Hier soll der Angeklagte mit einem Bekannten so lange gegen die Wohnungstür des Zeugen S. gehämmert haben, bis dieser öffnete.
Der Angeklagte drängte den Zeugen sofort in die Wohnung, warf sich auf dem Sofa auf ihn und versuchte ihn mit einem Messer zu attackieren und bedrohte ihn zudem verbal.
Nur mit Mühe konnte sich S. gegen den Angriff wehren. Der Mittäter soll in der Zeit die Ex-Lebengefährtin des Angeklagten und jetzige Freundin des Zeugen S. davon abgehalten haben, Hilfe zu holen. Ferner soll er den Angeklagten angestachelt haben. S. trug zumindest eine – zum Glück nur oberflächliche – Stichwunde davon.
Der Angeklagte behauptete in seiner Einlassung, er sei alleine gewesen, es habe hier keinen Mittäter gegeben. Dies haben allerdings die Zeugenaussage von S. und die Aussagen von Nachbarn widerlegt.
Außerdem soll es bei diesem Angriff nicht um Eifersucht gegangen sein, sondern um die Annahme, dass der Zeuge S. bei dem Angeklagten eingebrochen und ihn bestohlen haben soll, schließlich habe er seinen Rucksack bei dem Zeugen gefunden.
Der Zeuge S. sagte aus, dass er in der Wohnung des Angeklagten war und Sachen für seine Freundin geholt habe. Da hat ihm der Angeklagte selbst den betreffenden Rucksack gegeben.
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigte, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Anfangs ging es um Diebstahl und das Erschleichen von Leistungen. Eine Sachverständige, die sich mit dem Angeklagten auseinandergesetzt hat, bescheinigte ihm zumindest für die letzten beiden Taten, eine verminderte Schuldfähigkeit.
Seit einigen Jahren bestimmten Drogen das Leben des 22-Jährigen. Er selbst spricht von Crystal Meth und Kokain und dass der Konsum mit der Zeit immer größere Ausmaße angenommen hätte, nicht selten in Verbindung mit Alkohol.
Auch bei den angeklagten Taten habe er unter erheblichen Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer drei Jahre und zehn Monate Haft und hob hervor, dass er nur knapp einer Anklage wegen versuchten Totschlags entgangen sei.
Der Pflichtverteidiger hielt seinem Mandanten das umfassende Geständnis zu Gute und forderte drei Jahre und zwei Monate Haft.
Das Gericht verhängte am Ende eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und ordnete die Unterbringung in eine Erziehungsanstalt an. Auch das Gericht werte das Geständnis positiv. Außerdem habe der Angeklagte während der U-Haft mit dem Entzug begonnen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
„Seien sie froh, dass sie nicht mit der Tatsache leben müssen, einen Menschen getötet zu haben“, wandte sich der Vorsitzende abschließend an den Angeklagten.