Gericht Stinkefinger mit Geldbuße bestraft
Wegen Beamtenbeleidigung wurde ein Zerbster vom Landgericht Dessau zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt.
Dessau/Zerbst l Für einen 35-jährigen Zerbster bleibt es vorerst bei einer Geldstrafe von 4200 Euro. Die 120 Tagessätze zu je 35 Euro waren vom Zerbster Amtsgericht am 11. Januar wegen Beleidigung von Polizeibeamten verhängt worden. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil verwarf nun die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Der Mann, der den von einem Einsatz kommenden Bereitschaftspolizisten am 13. Mai 2016 in Zerbst den „Stinkefinger“ gezeigt haben soll, war nicht pünktlich zum Prozess erschienen.
Als er dann doch noch ins Justizzentrum an der Willy-Lohmann-Straße kam, erklärte ihm die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten im Beisein von zwei Wachtmeistern, er müsse mit seiner Verteidigerin Annegret Schumann über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des Verfahrens sprechen. Die Berufungsverwerfung sei ausformuliert und öffentlich verkündet worden. Kurz darauf hatte die Vizepräsidentin des Landgerichts auch drei bereits anwesende Zeugen und ihre beiden Schöffinnen entlassen. Der Zerbster behauptete, er sei nicht zu 9 Uhr, sondern erst zu 10.15 Uhr geladen worden. Das entsprechende Schriftstück konnte er jedoch nicht vorlegen. Auf den genauen Inhalt der Ladung wird es freilich ankommen, will der Mann sich die Chancen auf einen Berufungserfolg erhalten.
Ob er den erreichen kann, bleibt abzuwarten. Oberstaatsanwalt Dirk Bildhauer hatte der Verteidigerin eine Akte zum Studium gereicht. In dem neuen Verfahren gegen den mehrfach vorbestraften und unter Bewährung stehenden 35-Jährigen – sein Bundeszentralregister weist 19 Eintragungen auf – soll es ebenfalls um eine Beleidigung gehen.
Die im Frühjahr 2016 von den Polizisten wahrgenommene abfällige Geste soll dem Vernehmen nach im Übrigen einem Kumpel des Angeklagten gegolten haben, der sich seinerzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufhielt. Der „Stinkefinger“ sei demnach als Begrüßung gedacht gewesen. Bei ihr habe es sich mithin um ein durchaus übliches Ritual gehandelt. Die Begegnungen untereinander seien immer so abgelaufen.