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Gerichtsprozess Nur Kuscheln oder sexuelle Belästigung?

Ein Zerbster steht wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Von Andreas Behling 20.01.2021, 04:00

Dessau/Zerbst l Albernheiten, Rumkaspereien und Neckereien ohne sexuelle Motivation habe es im Juni und August 2018 gegeben, sagte der Mann aus einem Zerbster Ortsteil vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Doch das sah die erste Instanz Anfang Mai vorigen Jahres anders. Die Jugendrichterin in Zerbst ging davon aus, dass sich der 50-Jährige der sexuellen Nötigung und der sexuellen Belästigung schuldig machte. Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Gegen diese Entscheidung ist der von Hans-Peter Schulze verteidigte Angeklagte in Berufung gegangen. Er bestritt, dass er sich seinerzeit zwei Schulfreundinnen seiner Tochter, die häufiger zu Besuch waren, in sexueller Absicht näherte. Eine junge Frau soll er gegen deren Willen auf den Mund geküsst haben. Bei der anderen Teenagerin stehen Berührungen am Busen, dem Po und dem Schambereich im Raum.

Beiden Zeuginnen fiel es außerordentlich schwer, im Zeugenstand über die damaligen Ereignisse zu sprechen. Das sei „nichts Schönes“ gewesen, sagte die eine. Sie habe den ihr aufgezwungenen Kuss im Keller zunächst für sich behalten, um die Beziehung zur Stieftochter des Angeklagten nicht kaputt zu machen. „Meine Besuche haben sie glücklich gemacht.“ Die andere Zeugin berichtete, der 50-Jährige habe sich zu ihr gelegt, um zu kuscheln. Sie habe seine sexuelle Erregung spüren können und sich – mit beiden flachen Händen von sich drückend und mit den Füßen strampelnd – zur Wehr gesetzt.

Der Vorsitzende Richter Thomas Knief schätzte ein, dass es sich wohl um sehr einschneidende Momente handelte, die zu einer seelischen Belastung führten. Sicherlich sei es blöd, irgendwelchen Leuten Auskunft über Dinge geben zu müssen, die einem komische Gefühle verursachen. Aber es gehe nicht darum, jemanden bloßzustellen. Man benötige die Aussagen, um richtig entscheiden zu können.

Der Angeklagte meinte, es tue ihm leid, wenn seine Handlungen vielleicht missverständlich aufgefasst wurden. Er habe „nichts Böses oder Negatives“ tun wollen. „Von meiner Seite war da nichts“, beteuerte der Zerbster, der vermutete, dass sich hinter den Bezichtigungen ein Racheakt verbirgt. Ihm sei gedroht worden, man werde ihn vernichten und sein Leben zur Hölle machen. „Das ging bis zu Telefon-Terror hin.“ Auch habe man ihm in Güterglück aufgelauert, ihn überfallen und verprügelt.

Der Prozess, an dem Bettina Grätz und Steffen Dauer als Sachverständige teilnehmen, wird am 29. Januar fortgesetzt. Dann will die Kammer Zeugen aus dem familiären Umfeld hören. Zudem wolle man sich, so Knief, mit einem Vorgang des Familiengerichtes befassen. Immerhin habe das Jugendamt sich dafür ausgesprochen, die Stieftochter und die leibliche Tochter des Angeklagten wegen Kindeswohlgefährdung aus der Familie zu nehmen und in ein Heim zu geben.