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Gerichtsverfahren Wegen Drogen am Steuer in Haft

Ein Zerbster muss für 10 Monate ins Gefängnis. Er muss sich wegen mehrerer Verkehrsdelikte verantworten.

Von Andreas Behling 31.07.2020, 23:01

Dessau/Zerbst l „Sie sind ein so was von einschlägiger Bewährungsversager. Da sind eine Geld- oder Bewährungsstrafe eher unwahrscheinlich.“ Thomas Knief, Vorsitzender der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, hielt mit seiner Meinung wie gewohnt nicht hinterm Berg. Und der erfahrene Richter fügte hinzu: „Irgendwann fällt es einem auf die Füße, die Dinge immer wieder schleifen zu lassen.“

Im Fall des 30-jährigen Zerbsters, den Rechtsanwalt Hans-Peter Schulze verteidigte, kam die Zäsur gleich nach der Berufungsverhandlung. Drei Polizeibeamte erwarteten ihn vorm Saal, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Es war zum Widerruf einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe gekommen. Was das bedeutete, wusste auch der Zerbster: Zumindest die nächste Nacht würde er im Gefängnis verbringen müssen.

Dass dieser Nacht noch weitere folgen, ist nicht unwahrscheinlich. Denn die Kammer verwarf nun auch das aktuell eingelegte Rechtsmittel. Damit bestätigte sie im Grunde die Entscheidung des Amtsgerichtes Zerbst, welche am 14. August 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Kennzeichenmissbrauch (Tatzeit: 22. Januar 2019) sowie wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht ergangen war. Lediglich in der Länge des Haftaufenthalts gewährte sie einen kleinen Nachlass. Statt der ursprünglich zwölf Monate - Knief: „Das war etwas überhöht.“ - sind es jetzt zehn. Darüber hinaus fiel es dem Berufungsgericht schwer, die positiven Ansätze - die Festanstellung in einer Bauelemente-Firma datierte vom 13. Juli 2020 - gebührend in die Waagschale zu werfen. „Diese Ansätze sollte man in ihrer Bedeutung nicht überbewerten“, kommentierte der Richter. Und wiederholte: „Dieses Bewährungsversagen ist so klassisch und eklatant wie man es nur nennen kann.“

Was dem Gericht besonders missfiel: Nur sechs Tage, nachdem der Mann ein Urteil erhalten hatte (eben jenes, dass nun vollstreckt wurde), setzte er sich ohne Fahrerlaubnis und mit Betäubungsmitteln im Blut (Crystal Meth und Cannabis) hinter das Lenkrad eines Autos, das nicht mehr pflichtversichert war. Eine vollkommen unnötige Tour, wie es von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß, denn die Wegstrecke zwischen einem Döner-Imbiss und der Wohnung des Angeklagten betrug vielleicht 700 Meter.

Und für den 30-Jährigen könnte es noch dicker kommen. Wie der Vertreter der Anklagebehörde informierte, soll zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 6. Mai 2020 erneut gegen die Führungsaufsicht verstoßen worden sein. Der Mann, der weder über einen Schul- noch einen Lehrabschluss verfügt, hielt also keinen Kontakt zur Bewährungshelferin. Deswegen liegt seit dem 7. Juli eine neue Anklage vor. „Na, das ist ja eine ganz wunderbare Stabilisierung Ihres Lebens“, fand der Vorsitzende, der dann noch mitteilte, dass der Angeklagte von der Landeshauptstadt Magdeburg wegen Zwangsvollstreckung und Geldforderungen gesucht werde.

„Mir ist unklar, weshalb es eine neue Anklage gibt“, sagte Rechtsanwalt Schulze in seinem Plädoyer. Womöglich habe es an einer ordentlichen Zustellung der Post gehapert. Allerdings zog das Gericht aus seiner Bewertung - „Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein gutes Zeichen, Haft wäre ein falsches.“ - nicht den Schluss, dass das Strafmaß zu korrigieren wäre.