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Gerichtsverfahren Zerbster mit langer Liste an Vorstrafen

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister eines Zerbsters, der wegen Drogenhandel vor Gericht ist, ist lang und das Ende noch nicht in Sicht.

Von Andreas Behling 16.02.2021, 23:01

Dessau/Zerbst l Im erstinstanzlichen Verfahren vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, in dem sich ein Mann aus Zerbst wegen überwiegend gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten muss, geht es auf die Zielgerade. Am heutigen Mittwochnachmittag will die Kammer unter Vorsitz von Frank Straube die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hören. Die Urteilsverkündung ist am 26. Februar geplant.

„Das war doch sehr unübersichtlich und verschachtelt“, kommentierte der Vorsitzende die Abfolge der bisherigen Entscheidungen im Bundeszentralregister. Einige Strafen aus der Vergangenheit wurden neu zusammengefasst. Auch eine Gesamtgeldstrafe, die sich auf 1320 Euro belief und inzwischen beglichen wurde, ist gebildet worden. Erstmals in Haft – und zwar für sieben Monate – musste der heute 34-Jährige im Zuge des elften Urteils. Auch damals – Anfang Januar 2018 – ging es um Drogendelikte.

Gestartet hatte der Zerbster seine kriminelle Vita nicht mit dem Handeltreiben mit Drogenhandel, wie es in der Anklage formuliert ist, sondern mit einem gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahl, für den im August 2010 eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verhängt wurde.

Danach musste sich der Mann wegen Leistungserschleichung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Hehlerei führte zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Und der Diebstahl nach einem gemeinschaftlich verübten Wohnungseinbruch zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe, deren Vollzug ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Für einen weiteren Diebstahl gab es im Dezember 2016 vom Amtsgericht Burg eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Seinerzeit hatte der Angeklagte unter anderem eine antike Wandpendeluhr, zwei Campingzelte, vier Mopeds der Marke „Simson“ und einen Benzinrasenmäher in seinen Besitz gebracht. Der Erlös, den er aus dem Verkauf der Gegenstände erzielte, diente ihm der Finanzierung des eigenen Drogenkonsums.

Im Rahmen des Fortsetzungstermins am heutigen Mittwoch will sich das Gericht noch dem Hinweis der Staatsanwaltschaft zuwenden, dass möglicherweise über den Tatzeitraum – die Delikte sollen sich von Herbst 2014 bis März 2016 zugetragen haben – konkreter zu sprechen ist.

Dass hier ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom Herbst 2016 weiterhelfen könnte, sah Frank Straube nicht. „Offenbar ist der Fall anders gelagert“, sagte er in einer ersten Einschätzung. „Seinerzeit ging es um ein Tatgeschehen und einen Schreibfehler, der sich eingeschlichen hatte.“