Projekt der Anhaltischen Hospizgesellschaft mit umfassendem Ansatz Gibt es noch nicht: Zentrum für Palliativ- und Hospizversorgung
Dessau l Im 2007 eröffneten Anhalt-Hospiz in Dessau stehen acht Einzelzimmer zur Verfügung. Hier sind todkranke Menschen "zu Gast", wie es im Hause heißt. "Grundsätzlich steht der Wunsch des Patienten, sich zuhause aufzuhalten, an oberster Stelle. Wenn das nicht mehr funktioniert, dann geben wir im Anhalt-Hospiz Raum für ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt", erklärt Dr. Günther Scheithauer.
Der Palliativmediziner ist wie der Träger überzeugt, dass die bisher etablierten Möglichkeiten nicht ausreichen, um den Bedarf im Umkreis von 30 Kilometern, also auch für die Region Zerbst, abzudecken.
Aktuell bestehen in Sachsen-Anhalt weitere stationäre Hospize in Halle, Magdeburg, Stendal und Quedlinburg mit zusammen 44 Betten. Experten halten 50 bis 60 Plätze für nötig. Die Anhaltische Hospizgesellschaft hat die Erweiterung des Anhalt-Hospizes um vier Zimmer konzeptionell vorbereitet. Baubeginn soll Anfang 2012 sein. Zudem soll ein aus fünf Bereichen bestehendes "Zentrum für Palliativ- und Hospizversorgung" eingerichtet werden:
Palliative Care-Team: Hospiz-Schwestern und Palliativmediziner betreuen Patienten und deren Angehörige ambulant in den Wohnungen. Dies wird bereits mit Ersatzkassen-Patienten praktiziert. Auch palliative Tagestherapie und zeitweise stationäre Versorgung sollen hier bedarfsentsprechend möglich sein.
Stationäre Palliativversorgung: Eine Station mit max. acht Betten ist einer Praxis für Schmerztherapie und Palliativversorgung angegliedert. Hier werden Schwerst- und unheilbar Kranke ihrem Zustand entsprechend für wenige Tage aufgenommen.
Palliative Kurzzeitpflege: Gänzlich neu in Sachsen-Anhalt. Soll das häusliche, familiäre Netzwerk des Betroffenen im Bedarfsfall (Urlaub, Krankheit, Erschöpfung) entlasten. Maximal vier Einzelzimmer sollen hierfür entstehen.
Beatmungspflege/Intensivpflege: Sechs Einzelzimmer werden für Beatmungspatienten vorgesehen, die keiner klinischen Behandlung, aber intensiver Pflege bedürfen.
Hospiz: Soll um vier auf zwölf Einzelzimmer erweitert werden.