Zunehmender Protest Greift Naturschutz zu sehr ins Private? Immer mehr Zerbster Orte lehnen strengere Regelungen zum Baumschutz ab
Aus der Zerbster Baumschutzsatzung soll eine Gehölzschutzsatzung werden - was das bedeutet und warum dies nicht nur in Steutz und Nedlitz auf Ablehnung trifft.
13.07.2024, 07:00

Nedlitz/Steutz/Zerbst - Bislang verfügt die Stadt Zerbst über eine äußerst liberale Baumschutzsatzung. Wer Nadel- oder Nussbäume fällen will, benötigt dafür keine Genehmigung. Auch Sträucher und Hecken sind außen vor, können unabhängig von ihrer Größe einfach gerodet werden. Das jedoch soll sich bereits ab Oktober ändern – also mit Beginn der Periode, in der Fällungen laut Naturschutzgesetz wieder erlaubt sind. Ob die Satzung in ihrer jetzigen Form beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Denn in den Umlandorten regt sich deutlicher Widerstand.