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Verbotsschilder regeln den ruhenden Verkehr in der Kastanienallee Halten auf der Fahrbahn erlaubt, aber Parken verboten

16.08.2012, 13:47

Zerbst (mfe) l Über die Beschilderung an der Kreuzung zur Jeverschen Straße wunderte sich eine Volksstimme-Leserin aus der Kastanienallee. Dort ist mit einem Schild ein eingeschränktes Halteverbot geregelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Was die Leserin erstaunte, war jedoch, dass hinter dem Schild Parkbuchten beginnen.

"Darf man dort aufgrund der Beschilderung nicht parken?", war nun die Frage der Leserin. "Die Beschilderung bezieht sich nur auf den Bereich der Fahrbahn", heißt es aus dem Ordnungsamt der Stadt Zerbst dazu. Das Schild regele, dass niemand in zweiter Reihe neben der Parkbucht parken darf. Dann würden diese Fahrzeuge mitten auf der Fahrbahn stehen und den Verkehr behindern. In der Gegenrichtung würden Fahrzeuge sogar den mit Markierungen abgetrennten Radfahr-Schutzstreifen zustellen, wenn sie am Bordstein parken würden.

Das Halteverbot soll allerdings nicht nur den Verkehrsfluss in der erst kürzlich komplett sanierten Straße garantieren, sondern auch den Fahrern der Kehrmaschinen ihre Arbeit ermöglichen. Diese sind aber ebenfalls nur für den Fahrbahnbereich zuständig. Das Parken auf den dafür vorgesehenen Flächen muss dafür nicht unterbunden werden. Aus diesem Grund gibt es an den Halteverbotsschildern auch keine Einschränkungen, die diesen Bereich betreffen.

"Ich habe gesehen, dass aus den Kehrmaschinen geblitzt wird", meinte die Leserin und vermutete, dass hier Bilder geschossen würden, die dem Ordnungsamt zugehen. Diese Befürchtung können die Mitarbeiter der Stadt zerstreuen. "Solche Fotos bleiben der Polizei vorbehalten, die Fahrer der Kehrmaschinen haben dazu keinen Auftrag." Woher die angeblichen Blitze kamen, konnten die Stadtangestellten allerdings nicht zuordnen.