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Hitze und Trockenheit Höchste Waldbrandgefahrenstufe für Anhalt-Bitterfeld und Dessau-Roßlau ausgerufen

Seit dem 17. Juni gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld und in Dessau-Roßlau die Waldbrandstufe 5 - die höchste Gefahrenstufe. Verbunden sind damit zahlreiche Einschränkungen.

Aktualisiert: 17.06.2021, 14:46
Im April 2020 brannte bei Nedlitz ein Hektar Wald im April.
Im April 2020 brannte bei Nedlitz ein Hektar Wald im April. Archivfoto: S. Wilzek

Zerbst/Dessau - (vs)

Das trockene und hochsommerliche Wetter lässt die Waldbrandgefahr drastisch ansteigen. Wie Jürgen Kristin vom Betreuungsforstamt Dessau mitteilt, gilt seit Donnerstag im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld und in Dessau-Roßlau die höchste Waldbrandgefahrenstufe fünf.

Wie Landkreissprecherin Marina Jank informiert, weist die Untere Forstbehörde des Landkreises darauf hin, dass das Befahren von Waldflächen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten ist. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraf 24 des Landeswaldgesetzes Sachsen–Anhalt dar.

„Vor allem zur Sommerzeit gingen in den letzten Jahren in der Unteren Forstbehörde Anzeigen von Polizei und Waldbesitzern ein, die Kraftfahrzeuge von Pilzsammlern und Badegästen auf Waldwegen vorgefunden hatten“, so die Landkreissprecherin.

Jank: „Erholungssuchende werden gebeten, ihr Fahrzeug außerhalb der Waldfläche abzustellen. Es ist darauf zu achten, dass durch parkende Autos weder der öffentliche Straßenverkehr noch die Befahrbarkeit der Waldwege behindert wird. In Trockenperioden sollte das Fahrzeug nicht auf einer leicht entzündlichen Grasfläche abgestellt werden.“

Der Wald müsse jederzeit uneingeschränkt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes zugänglich sein. Das Befahren von Waldflächen ist nur erlaubt mit Genehmigung der zuständigen Landkreisverwaltung, mit Zustimmung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten des jeweiligen Waldweges, für Beschäftigte der Verwaltung sowie Personen, die im Auftrag der Verwaltung tätig werden, soweit das Befahren erforderlich ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Hunde in der freien Landschaft unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli anzuleinen, da mit Jungtieren wildlebender Arten, die leicht von Hunden verletzt oder getötet werden können, gerechnet werden muss.

Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke eine Katastrophe auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen untersagen.

Unabhängig von der aktuellen Gefahr eines Waldbrandes sollten Sie auch immer die regionalen Landeswaldgesetze beachten. Diese können beispielsweise das Entfachen eines Feuers in Waldnähe oder das Befahren von Wäldern mit einem Kraftfahrzeug ganzjährig verbieten. Regional ist es also auch möglich, dass bei Waldbrandstufe 5 etwa das Grillen im Garten untersagt wird.