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Immobilienmarkt Umzüge grundsätzlich gestattet

Corona wirkt sich auch auf den Zerbster Immobilienmarkt aus. Neben Einschränkungen bei Besichtigungen gibt es auch Änderungen bei Umzügen.

Von Julia Puder 23.04.2020, 17:48

Zerbst l Die Sonne strahlt, die neue Wohnung ist gefunden, der Umzug steht kurz bevor – vielen mag sich aber nun die Frage stellen: „Darf ich zurzeit überhaupt umziehen?“ Fakt ist: Das grundsätzliche Recht zum Umzug bleibt bestehen. Laut Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes gehören Umzüge zu den triftigen Gründen, um das Haus zu verlassen.

Das bestätigt auch Daniela Kock, Geschäftsführerin der Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Zerbst: „Grundsätzlich spricht nichts gegen einen Umzug – hierfür sind die Kontaktsperren gelockert worden.“ Jedoch dürfen nur Angehörige des eigenen Haushaltes daran beteiligt sein.

Sie bemerke zurzeit eine Zunahme an schriftlichen Anfragen auf die Wohnungsanzeigen. Zu jedem Termin würde man dann Einzelfallentscheidungen treffen. „Ist der Umzug gewünscht, wird die Abnahme mit den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen oder sogar für jede Partei separat durchgeführt“, sagt Daniela Kock.

Der Kontakt zu den Mietern und Geschäftspartnern würde Daniela Kock auch allgemein zurzeit einschränken. Die Sprechtage der Mitarbeiter wurden vorerst eingestellt. Termine würden dann nur unter Berücksichtigung der Auflagen erfolgen. Sie würde damit auf breites Verständnis stoßen.

Auch die Objekte der Zerbster Wohnungsgesellschaft werden fortgehend in Schuss gehalten. Aufgrund der Corona-Beschränkungen sind Sanierungen und Bauarbeiten zurzeit aber nur bedingt umsetzbar. „Den Großteil unserer umfangreichen Sanierungen haben wir ab Mai 2020 geplant. Wir hoffen, dass sich bis dahin weitere gesetzliche Lockerungsmaßnahmen ergeben werden“, sagt Daniela Kock.

Ansonsten dürfte nur jeweils eine Firma vor Ort tätig sein. So könnte der höchstmögliche Schutz der Handwerker sichergestellt werden.

Für Fred Nindel, Geschäftsführer von Nindel-Immobilien in Zerbst, gibt es in seiner täglichen Arbeit bislang noch keine Einschränkungen durch die Corona-Auflagen. „Wir versuchen natürlich auf allgemeine Schutzmaßnahmen zu achten, wie Händewaschen und Desinfizieren, Einzelbesichtigungen, Abstandhalten und so weiter“, sagt Nindel.

Am Anfang der Corona-Krise hätte es keine große Nachfrage nach Häusern und Wohnungen gegeben. „Das war wahrscheinlich die erste Reaktion der Menschen. Aber die Situation normalisiert sich jetzt“, stellt Fred Nindel fest.

Auch er bestätigt, dass Umzüge bei Beachtung der Auflagen und Regeln weiterhin durchgeführt werden können. „Die Auflagen sind Standard, sprich Hygieneregeln, die umziehenden Personen dürfen nicht unter Quarantäne stehen, keine privaten Helfer, nur im Haushalt lebende Personen und professionelle Firmen dürfen den Umzug unterstützen“, sagt Nindel.

Er rechne aber in naher Zukunft mit einem stagnierenden Immobilienmarkt. „Kurzarbeit, Schließung von kleineren Geschäften und weitere Einschränkungen werden sich auf die Finanzierung ausschlagen“, vermutet Fred Nindel.