Umstellung des kommunalen Haushaltssystems durch Eingemeindungen von 2010 erschwert In Zerbst wird es ein Jahr später "doppisch"
Spätestens Anfang 2014 soll die Stadt Zerbst ihre bisherige Buchführung umstellen auf ein neues Buchführungssystem- die Doppik. Hinter dem Kunstbegriff verbergen sich die privatwirtschaftlichen Grundsätze der kaufmännischen Haushaltsführung - die doppelte Buchführung.
Von Thomas Drechsel
Zerbst l Ab 2013 sollten alle Kommunen in Sachsen-Anhalt nur noch doppische Haushalte führen. Der gesetzliche Einführungstermin per 1. Januar 2013 kann nicht eingehalten werden, informierte Evelyn Johannes als Kämmerin den Zerbster Stadtrat im Juni. Die Stadt erhielt auf Antrag die Genehmigung, den Termin der Einführung um ein Jahr zu verschieben.
Schon seit 2006 bemüht sich die Stadt, Grundlagen für die Doppik zu schaffen. Immer andere Schwierigkeiten stehen den Akteuren der Verwaltung dabei im Weg zum Erfolg.
Zum einen sind das Personalprobleme. Fachleute für die doppische Buchführung sind am Arbeitsmarkt nicht verfügbar. Mit Unterstützung des Landes wurde eine Absolventin der Fachhochschule Harz gewonnen, welche die Projektarbeit leiten sollte. Aus persönlichen Gründen musste die Projektarbeit jedoch mehrmals unterbrochen werden.
Dennoch sind verschiedene Mitarbeiter, insbesondere der Kämmerei, mit dem Thema Einführung der Doppik kontinuierlich befasst. Die Erfassung des beweglichen Anlagevermögens, für die Inventuren die Basis bilden, ist erfolgreich durchgeführt worden. Das Datenmaterial wird nun dauernd fortgeschrieben.
Neue Schwierigkeiten für die Doppikeinführung entstanden im Jahr 2010 durch die Gemeindegebietsreform, als 21 Gemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe in die Stadt Zerbst eingemeindet wurden. Bereits im Jahr 2009 führte die Vorbereitung der Fusion der beiden unterschiedlich strukturierten Verwaltungen zum Stillstand beim Thema Doppik.
In der Verwaltungsgemeinschaft war man noch nicht ins Thema Doppik gestartet. "Es gab auch viele grundsätzliche Informationen über das vorhandene Grundvermögen nicht in dem notwendigen Maße. Wir fangen in den Ortschaften im Prinzip wirklich bei Null an", konstatierte Finanzamtsleiterin Evelyn Johannes. "Diverse Mitarbeiter der Verwaltung suchen mit viel Zeitaufwand in den Archiven nach notwendigen Informationen zu den in der Vergangenheit getätigten Investitionen. Dabei geht es vor allem um Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie geflossene Zuweisungen und Zuschüsse. Dies ist für eine rechtskonforme Erstellung der Eröffnungsbilanz unverzichtbar. Die Terminstellung 1. Januar 2014 stellt daher nach wie vor eine echte Herausforderung dar."