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Kastrationspflicht Katze ist kein Wegwerfartikel

Die Kastrationspflicht für Katzen ist da. Doch was kommt nun auf Zerbster Tierhalter zu? Eine Tierärztin spricht über das Thema.

Von Julia Puder 12.07.2020, 01:00

Zerbst l Seit Monaten erhitzt das Thema „Kastration von freilaufenden Katzen“ die Gemüter in Zerbst und seinen Ortschaften. Nun gibt es eine Entscheidung des Stadtrates: Die Kastrationspflicht wird in die neue Gefahrenabwehrverordnung aufgenommen. Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden.

Ein wichtiger Schritt, um die ansteigende Katzenpopulation im Zaum zu halten, meint Petra Prange. Die Tierärztin findet aber auch, dass die neue Verordnung keine Lösung für das eigentliche Problem ist. „Die Einstellung mancher Bürger müsste sich ändern. Sie müssten verstehen, dass die Katze kein Wegwerfartikel ist“, sagt Petra Prange.

Katzenhalter beschäftigen sich, ihrer Meinung nach, zu wenig mit dem Thema Fortpflanzung. Ein Kater könne bis zu 100 Junge im Jahr produzieren. „Viele wissen auch nicht, dass, wenn man einer Katze die Jungen zu schnell wegnimmt, sie kurze Zeit später wieder rollig ist“, erklärt Petra Prange. Dadurch können Katzen im Jahr drei bis vier Mal Nachwuchs bekommen. Eine Endlosschleife.

Petra Prange leitet seit vielen Jahren eine Tierarztpraxis in Zerbst und führt im Jahr viele Kastrationen an Katzen durch. „Sie stellen wahrscheinlich die Mehrheit an Operationen dar“, so Prange. Jede Katze, die raus geht und sich im Freien bewegt, sollte ihrer Meinung nach kastriert werden. Bei jungen Katzen und Katern könne die Kastration bereits im fünften bis sechsten Lebensmonat durchgeführt werden. „In dieser Zeit werden die Tiere bereits geschlechtsreif, deshalb sollte man rechtzeitig eingreifen“, empfiehlt Petra Prange.

Bei der Kastration werden beim Kater die Hoden und bei den Katzen die Eierstöcke samt Gebärmutter entfernt. Die Operationen finden unter Vollnarkose statt und dauern in der Regel zwischen einer und eineinhalb Stunden, wie Tierärztin Petra Prange erzählt. Im Anschluss brauchen die Tiere ungefähr einen Tag Ruhe, um sich von der Narkose zu erholen.

Die Kosten einer Kastration sind von vielerlei Faktoren wie dem Schwierigkeitsgrad des Eingriffs oder dem Zeitaufwand abhängig und können folglich nicht pauschal angegeben werden. In der Regel müsse der Tierhalter mit einem Preis ab 100 Euro rechnen. Günstiger als eine Trächtigkeit und Unterhalt von Jungtieren sei es allemal, so Prange.

Weitere Auswirkungen als auf die Fortpflanzung habe die Kastration nicht. „Das Wesen des Tieres wird sich nicht ändern, wie manch einer befürchtet“, sagt Petra Prange. Wenn die Katze vorher Mäuse gefangen hat, würde sie das auch noch nach der Operation machen, versichert die Tierärztin. Nur die Revierkämpfe zwischen Katern würden wegfallen und dadurch könnte das Tier ruhiger wirken.

Eine Alternative zur Kastration stellt die Einnahme der Anti-Baby-Pille dar. Sie wirkt ähnlich wie beim Menschen und unterdrückt den Zyklus der Katze. Damit sollte der Tierhalter aber vorsichtig umgehen, rät Petra Prange. „Die Einnahme der Pille über einen längeren Zeitraum kann für die Katze schädlich sein und zur Bildung von Zysten führen“, so Prange. Außerdem sei es schwierig, freilebende Katzen einzufangen, um ihnen das Präparat zu verabreichen.

Gleichzeitig mit der Kastration sollen die Samtpfoten in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden, erklärt der Stadtrat in der vergangenen Woche. Tierärztin Petra Prange steht einer Kennzeichnung mit einem Chip skeptisch gegenüber. Bei freilaufenden Tieren, die meist nicht handzahm sind, sei es schwierig mit dem Lesegerät an den Chip zu kommen.

Wichtig sei eine äußere Kennzeichnung, so Prange. Bei der Kastration macht sie eine circa einen Zentimeter große Kerbe in ein Ohr. Die Tiere seien dadurch schon aus der Ferne als kastriertes Tier von anderen, noch unkastrierten Katzen zu unterscheiden.