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Landgericht muss über Behandlung in Psychiatrie entscheiden Mann aus Zerbst erklärt Angriff auf Frau mit schwarzer Magie

Von Andreas Behling 29.07.2010, 04:23

Dessau/Zerbst. In einem Sicherungsverfahren hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts über die weitere Behandlung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden. Ein 50 Jahre alter Zerbster erklärt den Angriff auf seine Frau mit schwarzer Magie.

Mit der Eröffnung des Verfahrens gegen den 50 Jahre alten Zerbster vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau geht es für den aus Bosnien-Herzegowina stammenden Mann nicht mehr um eine Haftstrafe, sondern seine weitere Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Festgenommen am 4. Februar 2010, hält er sich inzwischen seit dem 18. Mai im Landesklinikum Uchtspringe auf.

Oberstaatsanwalt Hermann Josef Gerhards wirft dem Zerbster in dem als Sicher- ungsverfahren deklarierten Prozess versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Dem Vertreter der Anklagebehörde zufolge attackierte der 50-Jährige am 4. Februar zwischen 8.30 und 9.30 Uhr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung.

Kurz zuvor noch nach seinem schwer behinderten, ständig pflegebedürftigem Sohn schauend, nutzte er für den unvermittelten Angriff eine knapp 80 Zentimeter lange und etwa 1,4 Kilogramm schwere Vierkant-Metallstange, die in einer Ecke des Flurs deponiert war. Wie Rechtsmediziner Manfred Kleiber den Prozessbeteiligten darstellte, trafen mindestens neun einzelne Schläge die 51 Jahre alte Geschädigte.

Das knöcherne Schädeldach nicht in Mitleidenschaft ziehend, landete ein Hieb relativ zentral direkt auf dem Oberkopf der Frau und fügte ihr eine stark blutende, ungefähr sechs Zentimeter lange Platzwunde zu. Diese musste genäht werden. Weitere Schläge führten zu Blutergüssen und schmerzhaften Schwellungen, die vor allem am Rücken und dem rechten Oberarm hervortraten.

"Ich bringe dich um, weil du mich nicht mehr in der Wohnung leben lässt", soll der Mann während des gewalttätigen Übergriffs gerufen haben. Einer seiner Töchter, die wenig später in der Wohnung erschien, berichtete er hingegen, die Frau habe sich selbst umbringen wollen und er habe sie gerade noch retten können.

Im Gerichtssaal trug er die auf Außenstehende abwegig wirkende Version vor, es sei so genannte schwarze Magie im Spiel gewesen. "Als ich zuschlug, war ich verloren. Ich wusste nicht, was ich gerade tat", meinte der 50-Jährige, der ferner behauptete, auch seine Frau sei durch die Einnahme eines Kräutertrunks verhext worden. Dieses Zaubermittel habe dann zum Beispiel dazu geführt, dass sie mit dem behinderten Sohn Sex hatte und erst kürzlich ein Kind zur Welt brachte.

Seine 21-jährige Tochter bestätigte dem Schwurgericht, dass im Verlauf des gegen die Mutter gerichteten Angriffs diese Worte fielen: "Jetzt mache ich dich tot. Du wirst nicht mehr aufstehen". Außerdem habe sich der Vater vor der Tat immer mehr von der Familie abgesondert. Oft sei er zu Besuch bei seiner in Berlin lebenden Mutter gewesen, ohne in Zerbst Bescheid zu geben.

Entgegen dem ursprünglichen Plan, der drei Verhandlungstage vorsah, könnte das Schwurgericht schon heute eine Entscheidung fällen. Das jedenfalls deutete der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff an.