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Messie-Syndrom Mieter hinterlässt nur Dreck und Müll

Der schlimme Zustand der Wohnung in der Zerbster Jannowitzbrücke ist kaum zu beschreiben. Auch andere Vermieter kennen ähnliche Fälle.

Von Daniela Apel 21.08.2019, 06:00

Zerbst l Beißender Geruch paart sich mit durchdringendem Gestank. Sigrid Paul hält es kaum aus in der Wohnung, in der kurz zuvor noch ein älterer Mann lebte. Die einzelnen Räume sind völlig zugemüllt. Zwischen leeren Verpackungen, dreckigem Geschirr und schmutziger Kleidung liegen gammelige Essensreste. Die wenigen Möbel sind unter all dem Unrat begraben. Vor allem beim Betreten des Bades muss die Vermieterin mit dem Brechreiz kämpfen. Die Toilette scheint seit Langem verstopft, die Wanne ist voll mit Kot.

„Wir haben die Wohnung sauber und ordentlich übergeben“, sagt ihr Lebensgefährte Günter Neumann. Auch er ist entsetzt. Küche, Diele, Bad und die beiden Zimmer – insgesamt 58 Quadratmeter – müssen komplett beräumt, gesäubert, desinfiziert und renoviert werden. Heizung und sanitäre Anlagen sind nicht mehr zu gebrauchen und müssen erneuert werden. „Das sind pauschal Kosten von fast 16 000 Euro“, schätzt Sigrid Paul, während sie den Blick durch das Messie-Chaos schweifen lässt. Das alles zerrt an ihren Nerven. Als private Vermieterin hat sie schon vieles erlebt, ein solches Ausmaß allerdings nicht. „Es war ein Schock, als wir die Wohnung betreten haben“, sagt sie.

Ende 2016 habe der Mann die Wohnung im Obergeschoss des Hauses gemietet, erzählt Günter Neumann. Bereits wenige Monate später habe er schon keine Gasrechnung mehr bezahlt und sei vom Energieanbieter gesperrt worden. „Auch das Licht wurde ihm abgeklemmt“, schildert er und ergänzt: „Wir waren mehrfach beim ihm, um die Wohnung zu besichtigen, doch er hat uns immer abgewiegelt.“ Günter Neumann berichtet von mehrfachen Abmahnungen – mündlich und schriftlich. Doch der Mieter stellte sich quer.

Als am 30. Juli nun endlich die Übergabe erfolgte, standen Sigrid Paul und ihr Lebensgefährte fassungslos in den verdreckten Räumen. „Wir haben die Polizei hinzugerufen und Anzeige wegen Zerstörung privaten Eigentums gestellt“, erzählt Günter Neumann. Er kann nicht nachvollziehen, weshalb Menschen, die unfähig sind, eigenständig eine Wohnung zu führen, nicht in einem Heim oder einer betreuten Wohnunterkunft untergebracht werden.

Solch ein drastischer Fall, wie ihn Sigrid Paul und Günter Neumann jetzt erlebt haben, ist allerdings eher selten und die Ausnahme. „Das sind Einzelfälle“, sagt Günter Schuckert. Er ist Vorsitzender des Vereins Haus & Grund Anhalt-Zerbst. Der Verband berät und hilft seinen Mitgliedern rund um ihr Eigentum. Schuckert nennt ein Beispiel, wo jemand seinen Unrat nicht in der Tonne entsorgte, sondern stattdessen das Badezimmer mit Müllsäcken zustapelte. „Als alles beräumt war, haben wir festgestellt, dass der Spiegelschrank geklaut war.“

Probleme mit vermüllten Wohnungen würden hin und wieder auftauchen, bestätigt Marcus Gerdau. „Das ist aber nicht die Regel“, betont der Geschäftsführer der Zerbster Immobilien- und Manage-mentgesellschaft mbH (ZIMA). „Tatsächlich stellen wir so was meist erst bei der Wohnungsübergabe fest. Dann kommt das böse Erwachen“, sagt er. Denn üblicherweise habe der Vermieter nicht das Recht, eine Wohnung einfach zu betreten. „Da muss schon ein dringender Verdacht bestehen und der Mieter muss einverstanden sein“, erläutert Marcus Gerdau. Zu guter Letzt bleibe der gerichtliche Weg.

„Wenn man eine berechtige Vermutung hat, hat man das Recht, nach entsprechender Vorankündigung und unter Einhaltung gewisser Fristen die Wohnung zu besichtigen“, sagt Daniela Kock. Wenn Gefahr im Verzug sei, könnte man über eine einstweilige Verfügung handeln, ergänzt die Geschäftsführerin der Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst (BWZ). Denn auch das kommunale Unternehmen kennt ähnliche Problemfälle. „Leider sind die Moral und der Respekt vor fremdem Eigentum extrem gesunken“, sagt Daniela Kock.

Die Schwierigkeit sei, dass Messies und Co. eher stille Mieter seien und entsprechend kaum auffallen. „Wichtig ist eine funktionierende Hausgemeinschaft, die wir in vielen Bereichen noch haben“, bemerkt die BWZ-Geschäftsführerin. Denn als Vermieter könne man nie überall sein und alles mitbekommen, was in einzelnen Objekten womöglich geschieht, da sei man auf Hinweise angewiesen, sagt Daniela Kock. Zumal es keinem potentiellen Mieter anzusehen ist, wie er sich verhält und wie pfleglich er mit einer Wohnung umgeht.

Sigrid Paul und Günter Neumann würden sich vom Gesetzgeber wünschen, dass Vermieter in Fällen wie diesen besser abgesichert werden. Denn trotz aller rechtlichen Möglichkeiten, die sie hätten, dauere es viel zu lange, um gegen solche Mieter vorzugehen. „Der Vermieter ist letztlich der Geschädigte“, sagt Günter Neumann.