Fünf Monate Freiheitsstrafe Mit 3,08 Promille Fahrrad gefahren
Von Tobias Dachenhausen
Zerbst. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kommt einem 37-jährigen Zerbster nun teuer zu stehen. 3,08 Promille ergab die Blutuntersuchung der Polizei und bedeutete ein Urteil von fünf Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, 75 Stunden Sozialdienst und die Verpflichtung einer ambulanten Suchttherapie.
"Ich habe keinen Unfall verursacht, niemanden verletzt, und es ist nichts passiert", versuchte sich der Angeklagte am Amtsgericht Zerbst zu verteidigen. "Dass dabei nichts passiert ist, ist reiner Zufall", gab Richter Thomas Krille zu bedenken.
Am Abend des 1. August befuhr er mit seinem Fahrrad die Jeversche Straße, wo ihn eine Polizeikontrolle erwischte. "Was haben Sie denn alles getrunken?", fragte der Richter. "Ich trinke nur Bier. Schnaps hat mich mal auf die Intensivstation gebracht, und das fand ich dann nicht so lustig", erklärte der Zerbster. Schmunzelnd nahm der Richter diese Aussage auf. "Für drei Pro-mille brauchen Sie neun Liter Bier, das sind 18 Flaschen. Das schaffen Sie nie im Leben", rechnete ihm Krille vor.
Der vorgelesene Arztbericht ließ auf eine Alkoholgewöhnung schließen. Keine Probleme beim Finger-Finger-Test oder bei der Kehrtwende, nur distanziert habe der Angeklagte gewirkt. Bereits vorbestraft ist der 37-Jährige – einmal wegen gefährlicher Körperverletzung und ein anderes Mal wegen Trunkenheit im Verkehr.
Für die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war die Sachlage klar. "Sie haben ein massives Alkoholproblem. Zweifel bestehen, ob es nur Bier war. Und wir müssen hier ganz einfach auf Sie einwirken." Richter Krille stimmte dann dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu. "Sie haben sich und andere gefährdet. Sie sind Alkoholiker, wir können Ihnen da nicht helfen, die Kurve müssen Sie selber kriegen", redete der Richter auf den Angeklagten ein.