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Bundesmeldegesetz Ohne Bescheinigung geht es nicht

Am Sonntag tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

29.10.2015, 15:56

Das neue Bundesmeldegesetz bringt einige Änderungen sowohl für Mieter als auch Vermieter mit sich. Welche das sind, erklären Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella und Simone Ahrens vom Einwohnermeldeamt im Gespräch mit Volksstimme-Reporterin Franziska Ellrich.

1. Warum tritt überhaupt ein neues Gesetz in Kraft?

Bisher war das Meldegesetz Ländersache. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird eine einheitliche Erfassung der Einwohner Deutschlands möglich.

2. Was ändert sich konkret für den Bürger?

Wer ab Montag zur Anmeldung ins Einwohnermeldeamt Zerbst kommt, muss unbedingt eine ‚Wohnungsgeberbescheinigung‘ mitbringen.

3. Wie sieht diese Wohnungsgeberbescheinigung aus?

Das kann ein Vordruck sein oder auch ein selbst aufgesetztes Schreiben, in welchem der Vermieter folgende Angaben machen muss: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, je nach Art des meldepflichtigen Vorgangs das Ein- beziehungsweise Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Ausgefüllt muss der Vermieter die Bescheinigung an den Mieter weiterreichen und der kommt damit zur Anmeldung.

4. Wissen die Vermieter bereits Bescheid, was da auf sie zukommt?

Unsere Erfahrung sagt Ja. Zumindest die großen Wohnungsunternehmen sind bereits darauf eingestellt und haben in den vergangenen Tagen ihren neuen Mietern sogar schon so eine Bescheinigung mitgegeben.

5. Was ist, wenn ich nicht mehr zur Miete wohne, sondern in ein eigenes Haus umziehe?

Dann muss bei der Anmeldung ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden.

6. Wie schnell muss ich nach einem Umzug im Einwohnermeldeamt vorstellig werden?

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

7. Was kommt auf mich zu, wenn ich meine Wohnung untervermiete?

Der sogenannte ‚Wohnungsgeber‘ ist nicht zwingend der Vermieter. Wer also als Mieter seine Wohnung untervermietet, muss die Bescheinigung für den Untermieter ausfüllen.

8. Was bedeutet das neue Bundesmeldegesetz für die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt?

Auf unseren Computern wurde bereits in den letzten Wochen ein neues Programm installiert, mit dem wir die zusätzlichen Daten erfassen können. Wie das in der Praxis dann aussieht und wie viel mehr Aufwand auf uns zukommt, wissen wir erst ab Montag, wenn die Umstellung auf das neue System beginnt. Am 12. November werden die vier Mitarbeiterinnen aus dem Einwohnermeldeamt geschult. Deswegen bleibt das Amt an diesem Tag auch geschlossen.

Das Einwohnermeldeamt im Zerbster Rathaus, Schloßfreiheit 12, ist von Montag bis Freitag (außer mittwochs) jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet, am Dienstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.30 Uhr) und am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr (Annahmeschluss 16.30 Uhr). Am Donnerstag, 12. November, bleibt das Amt wegen Weiterbildung geschlossen.