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Sanierung Radfahrstreifen wirft Fragen auf

Die Zerbster Käsperstraße ist erst seit wenigen Tagen wieder für den Verkehr geöffnet, da meldet sich schon ein Volksstimme-Leser mit Kritik.

Von Thomas Kirchner 02.11.2019, 00:01

Zerbst l Die offizielle Übergabe der sanierten und ausgebauten Käsperstraße mit dem traditionellen Banddurchschnitt steht noch aus, da gibt es bereits Kritik von Bürgern. Konkret geht es um den auf der Fahrbahn angelegten Radfahrstreifen im Einmündungsbereich zur Gartenstraße, der bei Leser Markus Reschke Kopfschütteln auslöst und Fragen aufwirft.

„Nach dem grundhaften Ausbau der Käsperstraße in Zerbst wurden nun die Markierungsarbeiten durchgeführt“, schreibt Markus Reschke in seiner E-Mail. Dabei sei ihm aufgefallen, dass der Fahrradweg an der Einmündung Gartenstraße, wie auf dem anliegenden Foto sichtbar, für wenige Meter unterbrochen ist.

„Die Frage, die sich mir hier stellt ist, warum hier zugunsten von zirka zwei Quadratmetern Grünfläche der Radweg unterbrochen wird? Dadurch entsteht aus meiner Sicht eine unnötige Gefahrenstelle“, so Markus Reschke weiter. Es wäre sicherlich interessant, dieser Frage nachzugehen. „Vielleicht gibt es ja auch eine planerische Notwendigkeit, die sich mir allerdings im Moment nicht erschließt“, schreibt Markus Reschke.

Die zuständige Landkreisverwaltung sieht keine andere Möglichkeit für die Markierung des Radstreifens. „In der Käsperstraße in Zerbst wurde ein Teil der Fahrbahn für die Benutzung durch Fahrradfahrer markiert. Es handelt sich dabei nicht um einen Fahrradweg, sondern um einen markierten Radfahrstreifen“, schreibt Landkreissprecherin Marina Jank auf Volksstimme-Nachfrage.

Dieser Radfahrstreifen dürfe von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden, eine Ausnahme bildet das Überfahren im Bereich von Einfahrten und zum Erreichen von Parkplätzen. „Außerdem darf auf diesem Radfahrstreifen auch nicht geparkt beziehungsweise gehalten werden“, so Jank.

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse sei die Anlage eines Fahrradweges in der Käsperstraße nach dem derzeit gültigen Regelwerk nicht möglich gewesen. „Das eigentliche Baufeld beginnt genau an der Stelle, an der auch die Markierung des Schutzstreifens beginnt“, erläutert die Landkreissprecherin. Ab dieser Stelle stadteinwärts sei der Landkreis Anhalt-Bitterfeld der zuständige Straßenbaulastträger.

„Ab dem Ende des Radfahrstreifens stadtauswärts ist nicht mehr der Landkreis, sondern der Landesstraßenbaubetrieb (LSBB) zuständig. Das gilt auch für den Einmündungsbereichs Käsperstraße zur Gartenstraße “, so Marina Jank. In diesem Bereich entscheide allein der LSBB über durchzuführende Bauarbeiten.

„Im konkreten Fall musste allerdings für die Verlegung des Schmutzwasserkanals und des Anschlusses des Hauses mit der Nummer 67 die Straßenoberfläche im Kreuzungsbereich und im Fußweg (Grundstückszufahrt) aufgenommen und nach Abschluss der Arbeiten neu hergestellt werden. Die Wiederherstellung des betreffenden Bereiches erfolgte dabei in der Weise, wie der Bereich vor Beginn der Arbeiten vorgefunden wurde“, betont die Landkreissprecherin.

Rund 1,2 Millionen Euro flossen in den grundhaften Ausbau des letzten noch unsanierten Abschnittes der Zerbster Käsperstraße zwischen der Einmündung zur Friedensallee und der Gartenstraße. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme, bei der neben dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld auch die Stadt Zerbst, die Heidewasser GmbH sowie der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming mit im Boot beteilgt waren.

Im kommenden Jahr beginnt der Ausbau der Friedensalle zwischen Käsperstraße und Bahnschranken.