Neue Spielplatzordnung für Stadt Zerbst seit 24. Juli in Kraft Spielen und Treffen ist erlaubt – doch nur bis 22 Uhr
Vandalismus am Klettergerüst, Ruhestörungen in der Nacht – bisher hatten Ordnungsamt und Polizei in Zerbst keine Handhabe, wenn Spielplätze in den Abendstunden und nachts zum Herumlungern genutzt wurden. Dies ändert sich nun mit der seit dem 24. Juli dieses Jahres gültigen Spielplatz-ordnung.
Zerbst. "Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden haben und hatten wir Probleme auf unseren Spielplätzen", sagt Stadtsprecher Jan Hädrich mit Blick in die Vergangenheit. Zum Beispiel gab es Anzeigen wegen Ruhestörungen. Auch Spielgeräte wurden mutwillig zerstört. "Bisher hatten Ordnungsamt und Polizei keine Handhabe gegen diese Probleme", so Hädrich. Die Stadt Zerbst besaß keine Spielplatzordnung, die Verhaltensregeln vorschrieb oder Nutzungszeiten regelte.
Seit dem 24. Juli hat sich dies jedoch geändert. Die Spielplatzordnung gilt für die im Bereich der Stadt Zerbst – die Ortsteile sind ausgenommen – liegenden öffentlichen Spiel- und Bolzplätze sowie Skateranlagen, die sich im Eigentum der Stadt befinden.
"In diesem Jahr wurde zum Beispiel gegenüber Jugendlichen auf der Skateranlage an der Wolfsbrücke eine Ermahnung wegen Lärmbelästigung ausgesprochen", erklärt Hädrich. Zwar sei die Lage auf den meisten Spielplätzen ruhig und es gebe keine großen Vorkommnisse, doch "für die Einheitlichkeit wurden alle städtischen Spielplätze in die Ordnung mit aufgenommen".
Demnach ist das Betreten der Spielplätze jedermann gestattet. Die Geräte können in der Zeit von 7 bis 22 Uhr genutzt werden. "Zum einen wollen wir die Anwohner vor Lärm schützen. Zum anderen durch Verhaltensregeln die Einrichtung schützen. Damit die Kinder einen funktionstüchtigen Spielplatz haben und für die Stadt senkt sich dadurch natürlich auch der Erhaltungsaufwand."
So ist es nach Paragraf 3 der Ordnung untersagt, außerhalb der Nutzungszeiten Lärm zu verursachen. Bänke, Papierkörbe oder andere Ausstattungsgegenstände dürfen nicht vom Aufstellplatz entfernt werden. Die Spielplätze dürfen nicht befahren werden, mit Ausnahme von Kinderwagen, Rollstühlen oder Ähnlichem. Des Weiteren sind alkoholische Getränke sowie illegale Drogen verboten, ebenso Hunde auf den Spielplatz mitzubringen oder gefährliche Gegenstände bei sich zu führen, die Verletzungen verursachen können.
"Wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, drohen Geldbußen von 20 bis 7500 Euro", betont Hädrich. "Allerdings wird es im Alltag wohl eher auf einen Platzverweis hinauslaufen", relativiert Hädrich.