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Stadtrat Ohne Umlage kein Haushalt

Die Diskussion über die Gewässerumlage mündete im Zerbster Stadtrat in einer prekären Situation. Der Haushaltsplan 2020 stand auf dem Spiel.

Von Daniela Apel 23.11.2019, 00:01

Zerbst l Alljährlich ist die Gewässerumlage per Änderungssatzung neu festzulegen und vom Stadtrat zu verabschieden. Das löst stets Diskussionen aus. Auch am Mittwochabend ging der Beschluss nicht kommentarlos durch. Im Gegenteil. Die Folgen waren zunächst jedoch nicht absehbar.

Alles begann mit dem Einwand von Alfred Schildt (Die Linke). „Wir müssen nicht alles abschöpfen, was geht“, sprach er sich gegen die Einrechnung der Verwaltungskosten aus, die bei der Erhebung der Gewässer-umlage anfallen. Mario Rudolf (FFZ) schloss sich dieser Meinung an, die Ausgaben für eine öffentliche Aufgabe nicht den Bürgern aufzubürden.

Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) gestand, dass es eine Kann-Bestimmung sei, die Verwaltungskosten umzulegen. Allerdings befinde sich die Stadt in der Konsolidierung. „Darauf basiert unsere Haushaltsplanung“, gab er zu bedenken.

So waren auch nicht alle gegen die Weitergabe der Verwaltungskosten. „Wir sind dafür“, meldete sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Krüger zu Wort. „Wenn der Haushalt nicht steht, steht alles still“, wandte er ein. Ein völlig anderes Argument für die Umlage der Verwaltungskosten brachte Ralf Müller (CDU) vor. Sollte es mit der Grabenräumung nicht klappen, seien auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung dafür verantwortlich, meinte er.

Die folgende Abstimmung mündete in einer Ablehnung der Änderungssatzung. Das wiederum führte dazu, dass der Bürgermeister Widerspruch gegen das Votum einlegte. „Da Sie komplett gegen die Umlage gestimmt und zum Nachteil der Stadt entschieden haben“, begründete Dittmann und ging sogar noch einen Schritt weiter: „Ich ziehe hiermit die Haushaltssatzung zurück.“ Denn mit dem Beschluss würden 2020 eingeplante Einnahmen von rund 450.000 Euro fehlen.

Das ließ Helmut Seidler (FFZ) vor zum Mikrofon im Ratssaal schreiten. „Ich habe mir immer wieder gewünscht, dass wir die Haushaltssatzung so zeitig wie möglich verabschieden“, plädierte er für eine Pause, in der sich die Fraktionen nochmal beraten können.

Nach der Unterbrechnung beantragte Uwe Krüger, die Abstimmung zu wiederholen, „da wir das Ergebnis anzweifeln“. Als „Brückenschlag“, das erste Votum zu überdenken, bezeichnete Dittmann den Vorschlag. Zugleich erinnerte er, dass die Verwaltungskosten bereits seit 2017 bei der Berechnung der Gewässerumlage einkalkuliert werden. Das ist im Konsolidierungskonzept festgelegt, das der Stadtrat beschlossen hat.

„Was wir hier machen, ist eine Wiederholungstat“, bestätigte Anja Behr als zuständige Amtsleiterin. Sicher sei es eine Empfehlung des Umweltministeriums, die angewendet werde. Doch wie sehe die Praxis aus, wenn die Verwaltungskosten außen vorgelassen würden, beantwortete sie die Frage gleich selbst: „Dann hätten wir ein Defizit von 73 000 Euro.“ Sollte auf diese Einnahmen verzichtet werden wollen, „dann erwarte ich einen Antrag, wo wir diesen Betrag einsparen“, so Dittmann.

Derweil gab der Deetzer Ortsbürgermeister Tobias Böttcher (SPD) zu bedenken, über welch niedrige Beträge geredet werde und ob dafür ein Haushaltsloch in Kauf genommen werden sollte. „Über 3 bis 5 Euro“, bezog er sich auf die Durchschnittssummen beispielsweise für ein Einfamilienhaus, wie Anja Behr gegenüber der Volksstimme erläuterte. Da die Beträge so gering ausfallen, werde die Gewässerumlage für zwei Jahre zusammen erhoben, Bescheide unter 2 Euro gar nicht verschickt.

Letztlich war die eindeutige Mehrheit des Stadtrates dafür, die Abstimmung zu wiederholen. Das Ergebnis: 23 Mitglieder votierten mit Ja und 8 mit Nein bei einer Enthaltung, womit die Gewässerumlage für 2018 beschlossen wurde.