1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Keine Ausnahme in Anhalt-Bitterfeld

Stallpflicht Keine Ausnahme in Anhalt-Bitterfeld

Mathias Mösenthin in Deetz hält Freilandgänse. Seit dem Auftreten der Vogelgrippe kämpft er bei Behörden gegen die Stallpflicht.

Von Thomas Höfs 16.10.2017, 01:01

Deetz l Am Ortsrand von Deetz in einem umzäunten Maisfeld klingt es mitunter wie auf einer entfernten Cocktailparty. Für die Geräusche sorgen nicht Menschen, sondern Tausende Gänse. In Freilandhaltung zieht der Deetzer Landwirt Mathias Mösenthin die Tiere groß. 2005 stieg er in die Geflügelhaltung ein.

In den folgenden Jahren sammelte er viel Erfahrung mit der Haltung der als Weidetiere bezeichneten Vögel. Als kleine Küken kommen die Gänse zu Mathias Mösenthin auf den Hof. In den Frühlings-, Sommer- und Herbstmonaten leben die Tiere auf einem umzäunten Feld. Mais baut er hier an. Die Pflanzen sind nicht nur eine Nahrungsquelle. Die großen Maispflanzen mit den großen Blättern bieten den Gänsen sowohl Schutz im Sommer vor zu großer Hitze als auch vor Niederschlägen.

An der Haltung der Gänse hatte der zuständige Landkreis Anhalt-Bitterfeld lange nichts auszusetzen. Die Probleme für den Deetzer Landwirt begannen erst mit dem Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland. Wo immer das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wird, muss das Federvieh in den Stall.

2014 erreichte die Thematik auch Mathias Mösenthin. Er sollte Ställe für seine Freilandhaltung nachweisen. Aus der Freilandhaltung, so sein Eindruck, sollte eine Stallhaltung werden. Allerdings seien die Kosten dafür von ihm kaum zu stemmen. „Ich suchte das Gespräch mit dem Landrat und verwies darauf, dass in anderen Landkreisen die Veterinärämter Ausnahmegenehmigungen erteilt haben“, sagt er. Über den Bundesverband bäuerlicher Gänsehaltung recherchierte er nach Kollegen, die in ähnlicher Situation ihre Gänse nach wie vor unter freiem Himmel halten durften. Auf einer Tabelle fasste er die Ergebnisse zusammen. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und auch in Sachsen-Anhalt erhielten Züchter von Freilandgänsen Ausnahmegenehmigungen. Im eigenen Ermessen erteilen die Landkreise diese Ausnahmegenehmigungen. Während ein Halter im Landkreis Wittenberg sie erhielt, lehnte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Ausnahmegenehmigung für den Deetzer Landwirt ab.

Die Fachbehörde in der Kreisverwaltung von Anhalt-Bitterfeld sieht vor allem die Nähe der Gänsehaltung zu Rastplätzen von Wildvögeln als große Gefahr. Auch, so schreibt die Behörde, hätten Mitarbeiter vor Ort zahlreiche Vogelschwärme über die Freilandgänse ziehen sehen. Am 1. Dezember im vergangenen Jahr lehnt der Landkreis die beantragte Ausnahmegenehmigung ab.

Außerdem erlässt der Landkreis Bußgeldbescheide an den Landwirt und seinen Vater über jeweils 2500 Euro im Juni dieses Jahres.

Dabei geht es erneut um die Stallpflicht. Am 24. November gibt der Landkreis eine Allgemeinverfügung heraus. Geflügel muss fortan in Ställen gehalten werden. Als Freilandgänsehalter besitzt Mathias Mösenthin zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Kapazitäten, um die Tiere einzustallen. Zwei Wochen nach der Verfügung des Landkreises erhält der Deetzer amtlichen Besuch. Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes treffen gut 3600 Gänse auf dem Feld des Landwirtes unter freiem Himmel an. Der Verstoß gegen die Einstallungspflicht wird aktenkundig.

Das Bußgeldverfahren wolle der Landkreis nun vor einem Amtsgericht vorantreiben, sagt er. Inzwischen hat die Entwicklung auch den Bundesverband bäuerlicher Gänsehalter aufgeschreckt. In einem Schreiben an den Landkreis vor wenigen Tagen stellt sich der Verband vor sein Deetzer Mitglied: „Der Betrieb von Herrn Mösenthin ist uns gut bekannt und wird auch von Experten aus Wissenschaft und Praxis als Vorzeigebetrieb der deutschen Gänsewirtschaft eingestuft. Wir sind überzeugt, dass hier keine tierschutzwidrigen Praktiken zur Anwendung kommen und keinerlei Missstände im Management vorliegen. Daher unterstützen unsere Verbände Herrn Mösenthin geschlossen und in vollem Maße“, heißt es in dem Brief an den Landkreis.

Inzwischen habe der Verband einen Wissenschaftler mit einem Gutachter beauftragt, um die Vorwürfe der Veterinäre aus der Kreisverwaltung zu entkräften, sagt Mathias Mösenthin. Setze sich der Landkreis hier durch, werde die Freilandhaltung von Gänsen in der Bundesrepublik unmöglich.

Auf Nachfrage will sich die Kreisverwaltung zu dem Sachverhalt zunächst nicht äußern. Kreissprecherin Marina Jank teilt mit: „Zu besagtem Thema gibt es am 24. Oktober eine Beratung mit dem Landesverwaltungsamt. Das Ergebnis dieser Beratung bleibt abzuwarten. Erst danach können wir Ihre Fragen beantworten“, schreibt sie.

Wie unterschiedlich die Landkreise mit dem Thema Vogelgrippe umgehen, ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Übertragungswege noch weitgehend unbekannt sind. Dass sich das heimische Geflügel bei den Wildvögeln ansteckt, wurde in der Vergangenheit von renommierten Wissenschaftlern immer wieder bezweifelt. Ob sich ein kranker Vogel beim jährlichen Vogelzug noch über den halben Kontinent schleppen kann, ist ebenso offen. Fachleute, die sich im Land mit der Vogelwelt auskennen, wollen sich nicht öffentlich äußern. So auch der Chef der Staatlichen Vogelschutzwarte in Steckby. Michael Kaatz vom Storchenhof Loburg sagt, er könne nur die Informationen wiedergeben, die im Internet verfügbar seien. Andere Informationsquellen stünden ihm nicht zur Verfügung.

Bei der Einschätzung des Risikos der Übertragung der Vogelgrippe orientieren sich die Behörden vor allem an den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts. In der im Mai veröffentlichten Risikobewertung kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die Vogelgrippe in Deutschland abklinge. Auf eine erneute Einstallungspflicht ist Mathias Mösenthin inzwischen besser vorbereitet. Viel Geld hat er in den Aufbau von leichten Hallen investiert. Ein Teil der Gänse könnte er hier unterbringen. Aber nicht alle, sagt er. Das wäre nicht mehr finanzierbar, schildert er.