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Landgericht Dessau: Prozess gegen 49-jährigen Zerbster fortgesetzt Stichworte machen hellhörig

Von Andreas Behling 19.12.2012, 01:28

Dessau/Zerbst l Die Stichworte hatten Rechtsanwalt Sven Tamoschus hellhörig gemacht. "Jugendamt" und "Polizei" standen im Diensttagebuch einer sozialen Einrichtung im Raum Zerbst. Eingetragen worden waren sie in der ersten Januarhälfte 2010. Genau zu der Zeit, als ein damals 15 Jahre altes Mädchen von einem Mann aus Zerbst sexuell bedrängt worden sein soll.

Tamoschus verteidigt den 49-Jährigen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau in einem Berufungsverfahren (wir berichteten). Doch die Vokabeln, die beim Lesen der Notizen auffielen, sie standen in keinem Zusammenhang zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung, den Staatsanwältin Sabine Monnet erhebt.

Die Einrichtungsleiterin wies darauf hin, dass die Geschädigte seinerzeit eine enge Freundin hatte, die von familiären Sorgen geplagt war. Als die sich nun auf ein Gespräch mit einer Psychologin vorbereitete, wollte ihr die 15-Jährige beistehen. "Sie fühlte sich für die Freundin verantwortlich. Überhaupt neigt sie dazu, die Dinge für Schwächere regeln zu wollen. Dem wollten wir in diesem Fall allerdings vorbeugen", sagte die Zeugin.

Dabei seien auch das Jugendamt und die Polizei genannt worden, die gegebenenfalls über einen neuen Aufenthaltsort der Freundin hätten bestimmen können. Um welches Mädchen es sich dabei überhaupt gehandelt habe, so die Einrichtungsleiterin, wisse sie nach all der Zeit aber heute nicht mehr. "Mir fällt kein Name ein. Und ich habe auch kein Gesicht parat", sagte sie.

Fortgesetzt wird der Prozess am 8. und 16. Januar. Zum zweiten Termin wurde der Gießener Universitätsprofessor Siegfried L. Sporer geladen. Er gilt als Kapazität bei der Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen.