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Straßenausbaubeitrag Zwangsabgabe wird abgeschafft

Dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, gefällt Bürgern, aber nicht Gemeinden. Wie sieht es bei den Zerbster Politikern aus?

Von Thomas Kirchner 25.09.2020, 01:01

Zerbst l Nach jahrelanger Diskussion in der schwarz-rot-grünen Koalition hat der Magdeburger Landtag kürzlich einen Gesetzentwurf debattiert, der die bei den Bürgern verhassten Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abschaffen soll. Auch der Zerbster Stadtrat hatte sich im März 2019 in einer Willensbekundung für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle gibt laut Medienberichten zu bedenken, dass aber auch ein früherer Stichtag nach dem aktuellen Gesetzentwurf möglich sei: „Wir haben im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommunen in eigener Zuständigkeit für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2020 liegen und zwar zwischen dem Jahr 2018 und 2019, selbstständig darauf verzichten können, die Beiträge noch zu erheben“, sagte Pähle dem MDR.

„Im Grundsatz wird mit dem Gesetzentwurf der Forderung der Bürgerinnen und Bürger und vieler Kommunalpolitiker wie eben des Zerbster Stadtrates Rechnung getragen“, betont Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). Gerade in der enthaltenen Kannbestimmung seien aber Tücken enthalten. Für die Stadt Zerbst wurden im Jahr 2019 insgesamt drei Maßnahmen durchgeführt, die eine Beitragspflicht nach derzeitiger Rechtslage ausgelöst haben, aber von der Stichtagsregelung 1. Januar 2020 nicht erfasst sind“, gibt Dittmann zu Bedenken.

Das betreffe den grundhaften Ausbau des ersten Teils der Karl-Marx-Straße, die Zerbster Straße in Deetz und den Ausbau des Gehweges in der Güterglücker Bahnhofstraße. Aufgrund der politischen Diskussion seien diese Maßnahmen beitragsrechtlich noch nicht abgerechnet und würden unter die sogenannte „Kann-Bestimmung“ fallen. „Alle anderen Maßnahmen sind abgeschlossen.“

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene „Kann-Bestimmung“ sehe ich sehr kritisch. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zu erwarten, diesen Beitragsausfall in Höhe von insgesamt rund 361.000 Euro im Haushalt zu kompensieren, da die Investitionen unter Einkalkulation der Ausbaubeiträge erfolgten“, erklärt Dittmann.

Dittmann: „Für kürzlich beendete, derzeit begonnene oder geplante Baumaßnahmen im Stadtgebiet, wie beispielsweise dem Ausbau der Käsperstraße, dem zweiten Bauabschnitt der Karl-Marx-Straße oder der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Hohenlepte ist, beziehungsweise wird die sachliche Beitragspflicht nach dem 1. Januar 2020 entstehen.

Da der Gesetzesentwurf zum Inhalt hat, die Beitragserhebungspflicht ab dem 1. Januar 2020 abzuschaffen, gehen die Ausfälle zu Lasten der Stadt Zerbst und müssen zwingend vom Land Sachsen-Anhalt erstattet werden“, fordert Dittmann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand handele es sich bei diesen Maßnahmen um ein Gesamtvolumen in Höhe von 244.000 Euro im Jahr 2020, in Höhe von 220.100 Euro im Jahr 2021, in Höhe von 103.100 Euro im Jahr 2022 und in Höhe von 293.300 Euro im Jahr 2023. Also um insgesamt 860.500 Euro.

Die vom Land geplanten Ausgleichsmittel werden vermutlich solange reichen, wie man auf eine Spitzabrechnung der Gemeinden gegenüber dem Land abstellt. Geht man auf eine Pauschalverteilung über, dürften die Ansätze deutlich zu gering sein.

Die vom Gesetzgeber geplante „Kann-Regelung“ verschiebe die Diskussion aus dem Landtag in die Gemeindeebene und weise den Städten und Gemeinden den schwarzen Peter zu. „Hier fehlt es dem Landtag offensichtlich am Mut, sich für oder gegen eine klare Regelung auszusprechen. Rechtsfrieden wird auf diesem Weg nicht erreicht“, gibt der Rathauschef zu Bedenken.

Ganz ähnlich sieht das auch der Städte- und Gemeindebund in Sachsen-Anhalt. „Katja Pähle würde mit ihrer Aussage und der benannten „Kann-Bestimmung“ – die der Städte- und Gemeindebund in Sachsen-Anhalt strikt ablehnt – den Kommunen den schwarzen Peter zuschieben“, sagt Jürgen Leindecker, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, und springt damit Andreas Dittmann zur Seite.

„Wir haben vielmehr dafür plädiert, die Berechnungsmethoden für die Straßenausbaubeiträge und die Ausbaustandards für die Straßen und Wege zu überprüfen“, macht Leindecker deutlich. Die vom Landtag veranschlagten 15 Millionen Euro Ausgleich pro Jahr würden bei Weitem nicht ausreichen.

„Es braucht mindesten 35 Millionen Euro pro Jahr, um die Einnahmeverluste auszugleichen und dafür zu sorgen, dass Städte und Gemeinden weiter investieren“, so der Geschäftsführer. Hinzu kämen die Preissteigerungen, die momentan am Bau zu verzeichnen seien. „Hier muss das Land weit mehr als nur 15 Millionen zur Verfügung stellen“, fordert Leindecker für die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Und dann ist da noch die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sie setzt sich dafür ein, den Stichtag auf den 1. Januar 2019 zurückzusetzen. Was passiert, wenn sie sich durchsetzen? „Momentan käme das Land nicht dafür auf. Setzt sich die Volksinitiative durch, würde ja der Stichtag verschoben werden und es entstünde ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Land. Die Bescheide für 2019 haben wir noch nicht festgesetzt, weil wir auf die gesetzliche Regelung warten“, erklärt Andreas Dittmann.