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Tiere Schlappe für Deetzer Gänsehalter

Die Freiland-Gänsehaltung in Deetz steht womöglich vor dem Aus.

Von Thomas Höfs 25.07.2018, 07:00

Deetz l Die Gänsehaltung unter freiem Himmel beschäftigt weiter das Verwaltungsgericht in Halle. Der Deetzer Landwirt Mathias Mösenthin, der seit vielen Jahren die Tiere im von Frühling bis zum Spätherbst auf einem Acker bei Deetz hält, sieht sich seit zwei Jahren mit immer neuen Auflagen der Veterinärbehörden konfrontiert. Unter Bezugnahme auf die Geflügelpestverordnung wurde dem Landwirt auferlegt, die Ackerfläche künftig gegen wilde Vögel zu sichern. Netze forderte der Landkreis. Außerdem habe er bei der Fütterung der Tiere darauf zu achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen hätten. Saftige Bußgelder drohte die Kreisverwaltung dem Landwirt zudem an, sollte er die Forderung nicht erfüllen. Gegen den Bescheid zog der Deetzer vor das Verwaltungsgericht in Halle. Dort erklärte das Gericht die Forderung für rechtswidrig. Grundlegende formale Fehler hatte die Kreisverwaltung gemacht, schrieb der Verwaltungsrichter in den Gerichtsbeschluss.

Mit Erleichterung nahm Mathias Mösenthin den Beschluss zur Kenntnis. In der Folge bestellte er neue Gänseküken, die inzwischen auf seinem Acker aufwachsen. Nur kurze Zeit später schickte ihm das Landesverwaltungsamt einen neuen Bescheid. Dort war er gleichzeitig neben dem Gerichtsverfahren in Widerspruch gegen den Kreisbescheid gegangen.

Die Veterinärbehörde des Landesverwaltungsamtes hob formal den Bescheid des Landkreises auf und forderte anschließend ebenso von dem Landwirt eine Überdachung der Haltungsflächen der Gänse.

Inzwischen hatte der Landkreis den betroffenen Landwirt auch förmlich angehört. Außerdem hatte der Kreis eine mögliche Risikoabschätzung vorgenommen. Gegen den neuen Bescheid des Landesverwaltungsamtes zog der Deetzer nun erneut vor das Verwaltungsgericht und beantragte in einem Eilverfahren die Aufhebung des Bescheids.

Diesmal konnte sich Mathias Mösenthin vor dem Verwaltungsgericht nicht gegen die Landesverwaltung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht ordnete allerdings die aufschiebende Wirkung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht in der Angelegenheit an. Ansonsten lehnte die Kammer den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Damit müsse er das Hauptsacheverfahren jetzt abwarten, sagte er gestern. Erst in der Hauptverhandlung zu dem Thema werde er den Verwaltungsrichter zusammen mit seinem Anwalt davon überzeugen müssen, dass die Forderungen aus seiner Sicht weit überzogen sind. „Setzt sich der Landkreis mit seiner Ansicht durch, bedeutet dies das Ende der Freilandhaltung von Gänsen in Deutschland“, sagt er.

In seiner neuen Bewertung der Risiken hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gut die Hälfte des Kreisgebietes zu einem Risikogebiet erklärt. Im Deetzer Fall beziehen sich die Behörden auf die Nähe zu einem Vogelrast- und brutgebiet in etwas mehr als einem halben Kilometer Entfernung. Außerdem ziehen jedes Jahr tausende Gänse durch das Gebiet.

Nur ob damit zwangsläufig eine erhöhte Gefahr für die Gänse von Mathias Mösenthin verbunden sind, ist ungewiss. Denn die genauen Übertragungswege der Vogelgrippe sind ungewiss, bestätigte die Kreisverwaltung bereits auf Nachfrage.

Bei der Risikobeurteilung orientieren sich die Behörden an den Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts als führende Einrichtung auf dem Gebiet. Allerdings gab es auch bereits Stimmen bekannter Fachleute in Deutschland, die die weit verbreitete Theorie, dass erkrankte Vögel auf ihrem Vogelzug andere Vögel anstecken, anzweifeln. Unklar ist bislang vor allem der Ansteckungsweg von Geflügel, welches in Hallen gehalten wird. Mit der Umwelt kommen die Tiere nicht in Kontakt, sondern lediglich über Umwege über die Menschen, die die Tiere betreuen.

Ausgerechnet in diesen abgeschotteten Ställen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Ausbrüchen der Vogelgrippe.

Die Welt der Fachleute ist bei den möglichen Übertragungswegen geteilt. So gibt es Tierärzte, wie den ehemaligen Ministerpräsidenten Gerd Gies, der sich in einem Brief an seinen amtierenden Amtsnachfolger für die Gänsehaltung in Deetz stark machte. Ebenso verfolgt der Bundesverband der Gänsehalter die Auseinandersetzung aufmerksam. Setzt sich der Landkreis hier durch, wäre dies praktisch das Aus für die Freiland-Gänsehaltung in weiten Gebieten der Bundesrepublik, ist Mathias Mösenthin überzeugt.

„Im Hauptsacheverfahren wird es vor allem auf Gutachten ankommen. Dann müssen wir sehen, wem der Richter mehr Glauben schenkt“, sagt Mathias Mösenthin. Nach seinen Recherchen gibt es einige Freiland-Gänsehalter, die in ähnlicher Nähe oder sogar in Vogelzuggebieten ihre Tiere aufziehen. Inzwischen wolle sich niemand mehr öffentlich äußern, aus Angst, dass die Behörden ebenso aktiv werden, hat er in Telefongesprächen erfahren.

„Sollte sich der Landkreis mit seiner Ansicht durchsetzen, kommt dies einem Berufsverbot gleich“, sagt er. So hatte ebenso sein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht argumentiert. Den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach dem Grundgesetz halten die Hallenser Richter für gerechtfertigt. Es sei zudem kein milderes Mittel verfügbar, um die Ziele der Geflügelpestverordnung zu erreichen, als die von der Verwaltung gemachten Auflagen.

Zusammen mit seinem Anwalt überlegt Mathias Mösenthin nun, ob er gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen soll. „Das werde ich wahrscheinlich machen“, sagt er. Denn für ihn stehe zu viel auf dem Spiel.

Entscheidende dürfte aber dennoch die Hauptverhandlung werden. Hier gibt es noch keinen Termin. Zahlreicher Unterstützer ist sich der Deetzer sicher. Neben dem Bundesverband sind es auch die Fachleute der Zertifizierungsstelle für die Freilandgänsehaltung. Auch das Landesverwaltungsamt zertifiziert nach wie vor Gänsehalter, die ihre Tiere in einem Maisfeld halten. Es ist nur eine andere Abteilung.