Vergewaltigung Vier Jahre Haft

Ein 48-jähriger Zerbster musste sich vor der dem Dessauer Landgerichts wegen Vergewaltigung verantworten.

Von Thomas Kirchner 19.01.2020, 00:01

Dessau/Zerbst l Ein 48-jähriger Zerbster muss wegen Vergewaltigung für vier Jahre in Haft. Das Gericht ordnete die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus an. Die dritte Strafkammer des Landgerichts Dessau unter dem Vorsitzenden Richter Straube sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 6. August 2019 in der Biaser Straße zunächst mit dem Opfer ins Gespräch kam, sie dann ins Gebüsch drängte und vergewaltigte.

Die Staatsanwältin schilderte in ihrem Plädoyer den Ablauf der Tat noch einmal ausführlich. Demnach habe es zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten ein kurzes und unverfängliches Gespräch gegeben, als er sie plötzlich unvermittelt angriff, in ein Gebüsch drängte und ihr unmissverständlich klar machte, dass er Geschlechtsverkehr wolle.

„Alles Bitten und Flehen der Geschädigten brachte den Angeklagten nicht dazu von ihr abzulassen. Im Gegenteil – er forderte sie auf, die Schnauze zu halten und drehte sie auf den Bauch", führte die Staatsanwältin aus. Das wiederum habe dazu geführt, dass sie nun in Todesangst war, da sie nicht mehr sehen konnte, was der Angeklagte tat und im Weiteren vorhatte.

Das Martyrium habe sich über eine knappe Stunde hingezogen, „eine unvorstellbar lange Zeit, in der die Geschädigte dem Angeklagten ausgeliefert war", so die Staatsanwältin. Für sie stehe fest: „Die Geschädigte hat den Tatablauf absolut glaubhaft geschildert, sodass kein Zweifel daran besteht, dass es sich auch genauso abgespielt hat", sagte die Staatsanwältin.

Die Staatsanwältin äußerte ihre Zweifel daran, ob bei dem Angeklagten überhaupt angekommen ist, welches Verbrechens er sich schuldig gemacht hat und wie sehr die Geschädigte noch heute unter dem Geschehenen leidet. „Erst nach der detaillierten Aussage der Geschädigten hat der Angeklagte die Tat mehr oder weniger eingeräumt, wobei er bestreitet, dass er in die Geschädigte eingedrungen ist", so die Vertreterin der Anklage.

Die Geschädigte sei sich allerdings absolut sicher gewesen, das dem so war, auch wenn es nur kurz gewesen ist. Im Übrigen haben sowohl DNA-Spuren des Angeklagten an der Geschädigten, als auch DNA der Geschädigten am Angeklagten den 38-Jährigen eindeutig als Täter überführt.

„Ich sehe es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich der Vergewaltigung schuldig gemacht hat", erklärte die Staatsanwältin. Nach Aussage eines Gutachters führte die langjährige Alkoholabhängigkeit des Angeklagten zu einer Persönlichkeitsveränderung. Daraus ergebe sich eine verminderte Schuldfähigkeit des 48-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende fünf Jahre Haft für den 48-jährigen Zerbster und die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik.

Die Geschädigte trat im Prozess gegen ihren Peiniger als Nebenklägerin auf. Ihre Vertreterin wies in ihrem Plädoyer noch einmal ausführlich und eindringlich auf die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen hin, mit denen ihre Mandantin durch diese Vergewaltigung noch immer zu kämpfen hat und sicher auch noch für längere Zeit zu kämpfen haben wird.

„Meine Mandantin traut sich bei Dunkelheit nicht mehr auf die Straße, kann kaum noch Berührungen oder Umarmungen zulassen", schilderte sie den Gemütszustand der Geschädigten. Sie sei nicht einmal mehr in der Lage, einem Fremden, der auch nur nach dem Weg fragt, zu helfen. Auch für sie stehe fest, dass der Angeklagte die Tat so begangen habe, wie sie ihm in der Anklageschrift vorgeworfen wird.

Auch sie bekräftigte die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte entgegen seiner eigenen Darstellung in die Geschädigte eingedrungen ist. „Er sprach in seiner Einlassung von vielen Eventualitäten: Kann sein, dass ich sie eventuell gestoßen habe, möglich das ich sie festgehalten habe, ich denke, dass ich sie ausgezogen habe, möglich, dass ich sie aufgefordert habe“, so die Vertreterin der Nebenklage. Sie schloss sich in der Strafmaßbemessung dem Antrag der Staatsanwältin an und forderte ebenfalls fünf Jahre Haft und die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik.

Die Verteidigung räumte die Tat im Großen und Ganzen ein und beantragte eine Freitheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidigerin sprach allerdings von einem sexuellen Missbrauch, nicht von Vergewaltigung. „Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Beischlaf nicht geklappt hat, da er keine Erektion bekommen habe“, so die Verteidigerin.

Im Zentralregisterauszug fanden sich insgesamt 13 Einträge, unter anderem Verurteilungen wegen mehrfachen Diebstahls sowie das mehrfache Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt mit anderen Wohnungslosen in der Toberentz-Villa in der Dessauer Straße lebte, verfolgte den letzten Verhandlungstag des Verfahrens mit hängenden Schultern und starrem Blick nach vorn oder nach unten. Er zeigte keinerlei Regung, fand aber am Ende vor Verkündung des Strafmaßes – in Abwesenheit der Geschädigten – doch noch Worte der Entschuldigung.

Auch bei der Verkündung des Urteils, bei der dann auch die Geschädigte zugegen war, zeigte der 48-jährige Zerbster keinerlei Regung. „Wir gehen davon aus, dass sich die Tat so abgespielt hat, wie sie ihnen vorgeworfen wurde und sie es auch geschafft haben, wenn auch nur für einen kurzen Moment, in die Geschädigte einzudringen“, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung.

Der 48-Jährige Zerbster bleibt in Haft. Er hat jetzt die Möglichkeit gegen das Urteil binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision einzulegen.