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Verhandlung Gericht hält weitere Zeugen für notwendig

Ein Zerbster muss sich vorm Landgericht Dessau wegen Ladendiebstahl und Vandalismus verantworten.

Von Andreas Behling 22.01.2019, 05:00

Dessau/Zerbst l Nächste Woche wollte der Mann einen neuen Mietvertrag unterschreiben. „Das müssen Sie versuchen, ein wenig zu strecken“, riet ihm Frank Straube. Der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat nämlich im Berufungsverfahren gegen den 33 Jahre alten Zerbster einen weiteren Termin anberaumt. Und der findet erst am 1. Februar statt.

Verantworten muss sich der Angeklagte wegen Ladendiebstahls – eine Flasche Wodka, ein Glas Nutella und Klebstoff – und Sachbeschädigung an einer Wohnungstür. Weil er den Diebstahl einräumt, beschäftigt sich die zweite Instanz vor allem mit der von ihm bestrittenen zweiten Tat.

Und da will die Kammer offenbar keine Beweismöglichkeit ignorieren. Was schwierig genug ist. Ein Zeuge etwa wurde schon länger nicht mehr in seiner Zerbster Wohnung gesichtet. „Der Briefkasten quillt über. Auch die Ladung befand sich unter den Sendungen“, teilte Straube mit. Weil unklar ist, wie man an den Mann herankommt, erwägt das Gericht, seine Aussage im Zerbster Prozess zu verlesen.

Für den Angeklagten, den Annegret Schumann verteidigt, geht es um viel. Das Amtsgericht Zerbst hatte ihn zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ob er nun am 27. April 2017 die Tür zur Wohnung einer früheren Bekannten aus Verärgerung demolierte? Die Kammer ließ bislang keine Tendenz erkennen, wie sie die Frage beantwortet.

Und es muss sich erst noch zeigen, welche Bedeutung sie einzelnen Zeugenaussagen zumisst. Ein 46-jähriger Zerbster konnte zumindest die Situation am Tatort, einem Wohnblock am Wegeberg, aus der Sicht seiner Tätigkeit als Hausmeister beschreiben.

Der Mann bestätigte, dass er auch die Wohnungstür der Frau reparierte, mit der der Angeklagte zeitweilig zusammenlebte. Allerdings war der Einsatz kein Einzelfall. „Türen wurden in dem Block bestimmt zehnmal eingetreten. Auch die Hauseingangstür war mehrfach defekt.

Dort ist immer was los. Dabei sind nicht mal die Bewohner das Problem, sondern die Besucher, die sie empfangen“, berichtete der Hausmeister. Er halte sich aber zurück, das gegenüber den Mietern zu kommentieren. „Ich habe keine Lust drauf, dass Krieg und Krach losgehen.“

Den Angeklagten, so der Zeuge weiter, habe er nicht in der Wohnung der Frau gesehen. Und dass dieser ebenfalls einen nachlässigen Umgang mit Türen pflege, sei ihm auch gerüchteweise nicht zu Ohren gekommen. „Den Namen habe ich heute erstmals gehört.“

Entsinnen konnte sich der Mann derweil, dass es im Frühjahr 2017 hieß, „der Ex oder Freund“ habe sich zerstörend an der Tür zu schaffen gemacht. Ein konkreter Name sei da jedoch nicht genannt worden. „Aus meiner Warte kommen dafür auch mehrere Personen in Betracht, denn da rennen viele Leute hin und her.“