Von Ausbaubeiträgen bis Steuern Was müssen die Zerbster zahlen?
Was zahlen die Bürger der Einheitsgemeinde Zerbst? Von Grundsteuern über Gewässerumlage bis zu Straßenausbaubeiträgen reicht die Palette. Manches sind direkte Einnahmen für die Stadtkasse, anderes sozusagen "Durchlaufposten".
Zerbst l Mit gut 6,75 Millionen Euro kalkuliert die Stadt Zerbst 2013 die Einnahmen aus den Realsteuern. "Die Gelder fließen direkt in den Verwaltungshaushalt", erläutert Anja Friedrich. Sie leitet im Rathaus das Amt, in dem sich insgesamt neun Mitarbeiterinnen um Steuern, Beiträge, Gebührenkalkulationen und Beteiligungen kümmern.
Anja Friedrich erklärt, dass die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben wird, die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Hebesätze unterscheiden sich in der Einheitsgemeinde. Die Spanne erstreckt sich bei der Grundsteuer A von 230 bis 400 und bei B von 300 bis 400 Prozent. Grund sind die Gebietsänderungsverträge, laut denen die 21 zum 1. Januar 2010 nach Zerbst eingemeindeten Ortschaften ihre Steuersätze bis 2020 behalten dürfen. Das trifft ebenfalls auf die Gewerbesteuer zu. Ihre Berechnung erfolgt - wie auch die Bewertung der Grundstücke zur Ermittlung der Grundsteuer - durch das Finanzamt. Die Erhebung der Jahressteuern erfolgt in vier Raten. Ausgenommen sind Beträge bis 20 Euro, die einmalig bis 1. Juli fällig sind.
Gut 60500 Euro plant die Stadt 2013 bei der Hundesteuer ein. Auch dort verfügen die Ortschaften der einstigen Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Ehle-Nuthe noch über eigene Satzungen, die allerdings nur bis 31. Dezember 2014 Bestandsschutz haben. Danach findet eine Vereinheitlichung des Satzungsrechtes innerhalb der Einheitsgemeinde statt. Das gilt genauso für die Vergnügungssteuer, die dieses Jahr mit 65000 Euro veranschlagt ist. "Sie betrifft vor allem die Kernstadt", erklärt Anja Friedrich, dass nur einzelne Ortschaften Vergnügungssteuer erheben - hauptsächlich für Spielautomaten, aber auch für Tanzveranstaltungen wie die Oldie-Party in Deetz.
Zudem gibt es in Polenzko, Deetz und Garitz/Bornum die Zweitwohnungssteuer. Diese greift, wenn jemand beispielsweise einen Bungalow mindestens 90 Tage im Jahr nutzt. "Hier werden Erklärungsbögen versandt, in dem entsprechende Angaben zu machen sind", sagt Anja Friedrich. Wer die Bögen nicht ausgefüllt zurückschickt, dem droht eine Schätzung. Die Einnahmen sind im Haushalt mit 1000 Euro angesetzt.
Nur in der Kernstadt flattern den Anliegern von Straßen, in denen die Kehrmaschine fährt, mit dem "Bescheid über Grundbesitzabgaben" zugleich Straßenreinigungsgebühren ins Haus. "Diese werden kostendeckend erhoben", bemerkt Anja Friedrich.
Sozusagen ein "Durchlaufposten" sind neben Erschließungsbeiträgen die Straßenausbaubeiträge, an denen die Bürger in der Regel nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme zu beteiligen sind. "Die Stadt finanziert in dem Fall vor und legt den umlagefähigen Aufwand im Nachgang um", erläutert Anja Friedrich. Dabei gibt es zwei Varianten. Bei einmaligen Beiträgen, die in der Kernstadt greifen, werden die Anlieger der direkt ausgebauten Straße oder des Gehweges herangezogen. Bei wiederkehrenden indes werden bei jeder Maßnahme stets alle Grundstückseigentümer einer Abrechnungseinheit veranlagt. Dieses Solidaritätsprinzip gilt in allen Ortsteilen des Umlandes wie in Hohenlepte, wo die Grundstücksbesitzer dieses Jahr mit Bescheiden für die Beleuchtung der Gasse rechnen müssen. Daneben werden die Beiträge für die Regenentwässerung des Thälmannplatzes in Dobritz, den Ausbau des letzten Abschnitts des Neuen Weges in Bone und die Herrichtung der Nebenanlagen der Dorfstraße in Reuden erhoben.
Im zweiten Halbjahr werden sich die zuständigen Mitarbeiterinnen des Amtes ebenfalls mit der Gewässerumlage beschäftigen. Die Einheitsgemeinde ist gesetzliches Mitglied im Nuthe/Rossel- sowie im Ehle/Ihle-Verband. Diese stellen jährlich ihren Aufwand zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in Rechnung, den die Stadt wiederum auf die Grundstückseigentümer umlegt. Rückwirkend für 2011 wird diese Umlage erstmals in allen Orten erhoben - auch in der Kernstadt, die wie einige Ortschaften für 2011 und 2012 noch nicht beschieden wurde.
Nicht zuletzt erwähnt sie die Möglichkeit zur Stundung oder Ratenzahlung. Wer Schwierigkeiten hat, eine größere Summe zu begleichen, dem rät sie, sich sofort ans Amt zu wenden, bevor Mahngebühren, Säumniszuschläge oder Vollstreckungsgebühren anfallen.