1. Startseite
  2. >
  3. Lokalsport
  4. >
  5. Staßfurt
  6. >
  7. Landesverband schnürt Finanzpaket um Clubs zu entlasten

Fußball Landesverband schnürt Finanzpaket um Clubs zu entlasten

Nicht wenige Vereine ächzen in Zeiten der Corona-Pandemie unter den finanziellen Mehraufwendungen. Mit dem Vorhaben, die Clubs zu entlasten, hat der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) nun ein Finanzpaket geschnürt.

11.05.2021, 17:18
Alle Clubs, die im kreislichen Maßstab und auf Landesebene im Wettkampfbetrieb stehen, sollen durch das Finanzpaket des FSA entlastet werden. Dafür will der Verband auf 20 Prozent seiner Einnahmen verzichten.
Alle Clubs, die im kreislichen Maßstab und auf Landesebene im Wettkampfbetrieb stehen, sollen durch das Finanzpaket des FSA entlastet werden. Dafür will der Verband auf 20 Prozent seiner Einnahmen verzichten. Foto: Tobias Zschäpe

Magdeburg/Staßfurt

vs

Da aktuell nicht absehbar ist, wie lange die Pandemie auch den Fußball im Griff haben wird, hat der FSA-Vorstand vor wenigen Tagen beschlossen, auf die Situation vieler Vereine zu reagieren und ein Finanzpaket zur Entlastung der Vereine in Höhe von 450?000 Euro geschnürt. Bei einem Haushalt in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro beträgt das circa 20 Prozent der Einnahmen. Die wohl wichtigste Maßnahme betrifft die Startgebühr. Der Beitrag zur Teilnahme am Spielbetrieb der Saison 2021/2022 (Landes- und Kreisebene) wird nämlich um die Hälfte reduziert.

Nicht unumstritten ist dagegen die beschlossene Aussetzung von Paragraf 13a der Spielordnung. Diese Maßnahme belastet nämlich vor allem die Kassen der Kreis- und Stadtfachverbände, denen so Einnahmen in Höhe von geschätzten 170?000 Euro wegbrechen. In der Vergangenheit war das Thema Strafzahlungen für Vereine, die gemessen anhand eines festgelegten Schlüssels zu wenige Schiedsrichter stellen, Gegenstand hitziger Diskussionen, zugleich aber eine verlässliche Einnahmequelle. Dass die umstrittenen Sanktionen nun ausgesetzt werden, darf man durchaus als populäres „Geschenk“ der Verbandsoberen zulasten der einzelnen Fußballkreise betrachten. Gemäß des Vorstandsbeschlusses soll die Berechnung des notwendigen Schiedsrichter-Solls nunmehr ab dem 1. Juli auf Grundlage von Paragraf 13a für die Vereine neu beginnen. Basis für die fortgeführte Ermittlung des Solls ist der Stand zum 30. Juni. Regelungen zum Nachwuchssoll wurden ebenfalls für die neue Saison 2020/2021 außer Kraft gesetzt.

Einnahmenreduzierung statt echter Finanzspritze

Gegenstand hitziger Debatten ist auch die jüngst getroffene Entscheidung zum „Einfrieren“ des derzeitigen Standes im Landespokalwettbewerb und dessen Fortführung in der Saison 2021/2022. Aus buchhalterischer Sicht hat der Beschluss jedoch einen positiven Nebeneffekt, fallen doch so schließlich Einnahmen in der Kostenstelle „Pokalwettbewerb“ weg. Mit der Halbierung der Gebühren für digitale Schiedsrichterausweise von 15 auf 7,50 Euro macht der FSA seinen Vereinen ein weiteres Zugeständnis. Die Ausstellung bei Verlust/Zweitschrift in Höhe von 30 Euro wird gestrichen, da eine Zweitschrift nicht mehr erforderlich ist.

Von den vergangenen 14 ruhte der Spielbetrieb elf Monate – und damit theoretisch auch seine administrative Begleitung. Umso verwunderlicher mutet es an, dass ein Vorschlag zur Senkung der Gebühren für die DFBnet-Nutzung (acht Euro pro Verein je Monat) vom Gremium nicht angenommen worden. Begründung: Trotz des überschaubaren Spielbetriebs im Jahr 2020 wurden Einzelprogramme des DFBnet wie etwa Postfach oder Passwesen über das Spieljahr hinweg regelmäßig genutzt.

Offen ließ der FSA, ob mit weitergehenden Entlastungen zu rechnen sei. Im Gespräch ist etwa die Reduzierung des Verbandsbeitrages. Dies hänge jedoch auch von der Entwicklung der finanziellen Situation des Verbandes 2021 ab, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Corona hat keinen negativen Einfluss auf FSA-Haushalt

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass das erste Pandemiejahr keinen negativen Effekt auf den FSA-Haushalt 2020 hatte. Einnahmen in Höhe von 1.905.996 Euro stehen demnach Ausgaben in Höhe von 1.761.186 Euro gegenüber, so dass ein operativer Gewinn in Höhe von 144.810 Euro erzielt wurde. Ausgegangen wurde im Vorfeld dagegen von einem Fehlbetrag in Höhe von 214.779 Euro. Ein Teil des operativen Gewinns soll nun in das „Finanzpaket für Vereine“ mit einfließen.

Verluste durch Corona werden kalkuliert

Anders liegen die Dinge dagegen mit Blick auf die Erwartungen für das Jahr 2021. Der FSA rechnet in seinem geplanten Haushalt mit Einnahmen in Höhe von 2.187.165 Euro. Demgegenüber sollen sich die geschätzten Ausgaben auf 2.239.549 Euro belaufen. Daraus ergibt sich ein Defizit in Höhe von 52.384 Euro. Wie sich der Haushalt aufgrund der weiteren Pandemieentwicklung verändert, wird in den entsprechenden Gremien des FSA vorgestellt und behandelt.

Bei den Gesprächen zum Thema Finanzen kam der Verband natürlich nicht über die vor Kurzem aufgedeckte Veruntreuung umhin. Seit Februar 2021 hat ein vom Vorstand bestellter Wirtschaftsprüfer Vorgänge im Finanzbereich des FSA geprüft. Die Ergebnisse wurden von dieser Firma der Staatsanwaltschaft Magdeburg übergeben. Da diese jedoch absolute Verschwiegenheit zum aktuellen Fall aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens fordert, konnten keine neuen Erkenntnisse präsentiert werden. „Viele Vereine und Funktionäre fordern berechtigt einen transparenten Umgang mit dem seit Anfang Dezember veröffentlichten Fall zur Veruntreuung von Geldern beim FSA. Der Präsident und der Finanzbereich des FSA arbeiteten seit dem Aufdecken dieser für alle schockierenden Nachricht intensiv an der Ermittlung der Gründe. Erste Veränderungen und Änderungen sind bereits beschlossen und umgesetzt“, heißt es vonseiten des Verbandes, der aufgrund der Festlegungen der Staatsanwaltschaft zum derzeitigen Stand keine weiteren Informationen zum Wie, Was und zur Höhe der Veruntreuung geben möchte.