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  5. Berufsvorbereitendes Jahr: Ist Hauptschulabschluss möglich?

Um die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zu erwerben, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden Berufsvorbereitendes Jahr: Ist Hauptschulabschluss möglich?

Von Gudrun Oelze 19.12.2011, 04:33

Im Glauben, durch erfolgreiche Beendigung eines Berufsvorbereitungsjahres zugleich über einen Hauptschulabschluss zu verfügen, begann eine junge Frau aus dem Salzlandkreis eine Ausbildung. Der Bildungsträger stellte nach Rücksprache mit der Berufsschule später jedoch fest, dass doch kein Hauptschulabschluss erworben wurde. Die Ausbildung konnte nicht fortgesetzt werden, weil eine wichtige Zugangsvoraussetzung dafür fehlte.

Jugendliche, die ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren, erwerben tatsächlich nicht automatisch den Hauptschulabschluss, teilte das Kultusministerium Sachsen-Anhalt mit.

Ein Berufsvorbereitungsjahr gelte dann als erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in den Fächern des fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichs mindestens mit ausreichend (Note 4) bewertet wurden. Allerdings könne während dieses Jahres zusätzlich auch der Hauptschulabschluss erworben werden - durch ein erfolgreich abgelegtes Kolloquium.

Den Antrag dafür können Schülerinnen und Schüler vier Wochen vorher bei der Schulleitung stellen und dabei einen Themenkomplex aus dem gewählten Berufsfeld benennen. "Zum Kolloquium wird zugelassen, wer am Pflichtpraktikum teilgenommen hat und zum Zeitpunkt der Klassenkonferenz im Durchschnitt aller Fächer und Berufsbereiche die Note 3,5 erreicht hat", so die Auskunft aus dem Ministerium.

Ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, stellt ein Kolloquiumsausschuss fest. Vor diesem Ausschuss findet auch das Kolloquiumsgespräch statt, das 30 Minuten dauert. Grundlage bildet der vom Schüler oder der Schülerin gewählte Themenkomplex."Das Kolloquium ist erfolgreich bestanden, wenn die Mitglieder des Ausschusses die dabei erbrachte Leistung mit mindestens befriedigend (Note 3) einschätzen", wurde uns mitgeteilt. Dann wird auf dem Zeugnis auch extra bescheinigt, dass der Hauptschulabschluss erworben wurde. (Regelungen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO).