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Reiserecht Was Code-Sharing für Passagiere bedeutet

Codesharing heißt das Prinzip, das Kunden mehrerer Fluggesellschaften in einem Flugzeug zusammenbringt und heute auf der Langstrecke der Normalfall ist.

11.05.2015, 01:25

Berlin l Was bedeutet Code-Sharing für die Fluggäste der Airlines und welche Rechte haben sie? Die wichtigsten Fragen dazu:

Wie funktioniert Codesharing?

Zwei oder mehr Fluggesellschaften teilen sich einen Flug: Die eine führt ihn mit seiner Maschine und Crew aus, die andere verkauft einen Teil der Plätze an Bord unter ihrem Namen.

Wir erkenne ich einen Codesharing-Flug?

Auf allen Tickets oder Buchungsbestätigungen muss angegeben sein, welche Fluglinie den Flug tatsächlich ausführt. Bei internationalen Verbindungen heißt es dann: "Ausgeführt von (=Operated by...)". Das sei heute durch EU-Vorschriften geregelt, erklärt Expertin Sabine Rasch. Früher war Codesharing oft nicht transparent.

Welchen Service kann ich erwarten?

"Der Gast hat immer nur den Anspruch auf den Service der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt", erklärt Rasch. Im Idealfall sollte dieser nicht allzu stark vom Standard des Partners abweichen. "Aber es gibt hierzu keine eindeutigen, verpflichtenden Vorschriften", sagt Rasch. "Und ich kann nicht sagen: Bei der Lufthansa hätte ich aber warmes Essen statt Sandwiches bekommen."

Welche Vorteile bietet mir Codesharing?

Reisende haben durch Codesharing Zugang zu einem erweiterten Streckennetz. Die Flugverbindungen sind meist aufeinander abgestimmt. Das heißt, dass Passagiere beim Umsteigen nicht allzu lange am Flughafen warten müssen. Außerdem muss das Gepäck beim Umsteigen nicht erneut aufgegeben werden.

Welche Nachteile gibt es?

Passagiere müssen nicht befürchten, bei Codesharing-Flügen in schrottreifen Maschinen um ihr Leben zu fürchten. Laut dem Luftfahrtbundesamt dürfen Fluggesellschaften aus EU-Ländern nur mit denen kooperieren, die die Sicherheitstests der Internationalen Flugtransport-Vereinigung bestanden haben.

Gegenüber welcher Airline habe ich bei Verspätungen oder Ausfällen Ansprüche?

Landet das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielort, wird es für die ausführende Fluggesellschaft teuer. Wenn nicht höhere Gewalt wie ein Streik Grund für die Verspätung war, haben Reisende aus EU-Ländern in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. "Laut der Fluggastrechte-Verordnung haftet grundsätzlich immer die Airline, die tatsächlich geflogen ist", erklärt Ernst Führich, Professor für Reiserecht. Das gilt aber nur, wenn der Gesamtflug innerhalb der EU gestartet ist. Anders ist die Lage, wenn man von einem Land außerhalb der EU nach Hause fliegt. Dann haben die Passagiere nur ein Recht auf Ausgleichszahlungen, wenn sie mit einer Airline mit Sitz in der EU und entsprechender Betriebsgenehmigung fliegen. Eindeutiger ist die Lage beim Stornieren oder Umbuchen. "Hier ist immer die Airline zuständig, bei der man gebucht hat", erläutert Führich.