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Orbán schränkt Macht des Verfassungsgerichts und Medienfreiheit ein Von der Selbstabschaffung der Demokratie in Ungarn

22.12.2010, 04:24

Von Tina Heinz

Von einer "Berlusconisierung" in Ungarn sprach der österreichische Fernsehjournalist Eugen Freund vor einer Woche in der Nachrichtensendung Zeit im Bild des ORF, als der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán die Alpenrepublik besuchte. Ausgerechnet an dem Tag, an dem der zum Vergleich herbeigezogene italienische Regierungschef Vertrauensfrage und Misstrauensvotum im Parlament überstand. Gerechtfertigt scheint der Vergleich allemal.

Der ungarische Ministerpräsident sowie Vorsitzende der nationalkonservativen Partei Fidesz und sein italienischer Kollege ähneln sich nicht nur in Sachen Eitelkeit und Hochmut. Sie verstehen es beide auf ähnliche Weise, die Demokratie für ihren Nutzen zu verbiegen. Weitere Parallelen werden vor allem beim neuen ungarischen Mediengesetz deutlich, das in der Nacht zu Dienstag im Budapester Parlament verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz soll ein umfassender Umbau der Medienkontrolle und der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft erfolgen.

Die öffentlich-rechtlichen Programme werden ab dem kommenden Jahr zentral produziert. Die Spitzenposten der wichtigsten Sender – unter anderem das Staatsfernsehen Magyar Televizió, Duna TV und das Ungarische Radio MR – hat Viktor Orbán bereits mit Fidesz-nahen Leuten besetzt. Zudem hat die regierungsnahe Medienaufsichtsbehörde mehr Macht erhalten und kann beispielsweise auch gegen private Medien mit hohen Geldstrafen vorgehen. An oberster Position dieser Behörde steht Annamária Szalai, die als bedingungslos loyal gilt.

Die liberal-alternative Partei LMP kritisiert auf ihrer Internetseite das neue Gesetz und warnt vor dem Ende der Pressefreiheit in Ungarn. Und auch ausländische Medien und Institutionen wie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sehen die Pressefreiheit gefährdet.

Aus Protest gegen das Mediengesetz sind die sozialdemokratische Tageszeitung Nép-szava, die Literaturzeitschrift Élet és irodalom und das liberale satirische Wochenmagazin Magyar Narancs Anfang Dezember mit leerer Titelseite erschienen. Auch die größte ungarische Tageszeitung, die links-liberale Népszabadság, im Besitz des Schweizer Ringier Verlags, hat Schritte gegen das umstrittene Gesetz angekündigt und will mit einer Klage vor das Verfassungsgericht ziehen.

Doch die Position des Verfassungsgerichts ist ebenso in Gefahr. Orbán, der kurz nach der Wahl zum neuen Präsidenten am 29. Mai eine Steuerreform, Einschnitte bei administrativen und politischen Verwaltungsstrukturen sowie Senkungen der Politikerbezüge angekündigt hatte, macht auch vor Änderungen der Verfassung und des Verfassungsgerichts nicht Halt.

Die Politikerbezüge müssten nach Meinung des Fidesz-Chefs im Sinne der Gerechtigkeit gekürzt werden. Es sei unmöglich, denjenigen so hohe Abfindungszahlungen zuzugestehen, die für die Misere Ungarns verantwortlich sind. Dass von der Verringerung der Abfindungen nicht nur Politiker, sondern beispielsweise auch Beamte und Lehrer betroffen sind, scheint in der rechtskonservativen Partei niemanden zu stören. Wohl aber das Verfassungsgericht, das die Abfindungsänderungen kippte und als nicht konform zurückwies.

Orbán machte daraufhin kurzen Prozess und schränkte die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts bei Budgetfragen ein. Die bei der Parlamentswahl im Frühjahr erreichte Zwei-Drittel-Mehrheit ermöglicht ihm dies ohne Weiteres. Dass dieses Gesetz, welches vom Verfassungsgericht nie toleriert worden wäre, nur ein Vorwand war, um die Entmachtung dieser Institution einzuleiten, muss nicht extra betont werden.

Im Interview mit Eugen Freund vom Österreichischen Rundfunk rechtfertigte Orbán diese und noch bevorstehende Änderungen der Verfassung sowie die Entmachtung des Verfassungsgerichts mit dem Kommentar: "Die ungarische Verfassung stammt noch von den Kommunisten aus dem Jahr 1949." Eine neue und stabile Verfassung müsse her. Anscheinend kennt der Regierungschef die Geschichte seines eigenen Landes nicht gut genug. Denn die heutige Verfassung basiert zwar auf der von 1949, wurde jedoch 1990 grundlegend verändert und an westliche Konstitutionen angepasst.

Mit Blick auf die Vorgänge innerhalb der ungarischen Grenzen ist es umso besorgniserregender, dass Viktor Orbán bald die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Ein Regierungschef, dem nicht einmal die eigene Verfassung heilig ist, will sich ab Anfang 2011 an der Gestaltung der europäischen Verfassung beteiligen?