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Kritik an Video-Flugobjekten Mit privater Drohne Nachbarn ausspähen?

28.12.2010, 04:24

Von Marc-Oliver von Riegen

Sie sehen aus wie kleine Ufos und wurden früher nur vom Militär genutzt. Inzwischen fliegen Drohnen auch privat. Die Drohnen, die als Videospiel in Elektromärkten gekauft werden können, tragen keine Waffen. Dennoch regen sich immer mehr Bedenken bei Politikern und Datenschützern: Denn die Flugobjekte sind mit zwei Kameras bestückt.

Ein Risiko liegt darin, dass die Kameras mehr sehen könnten, als erlaubt ist. Die kleinen Flieger können ohne Starterlaubnis – offiziell: Aufstiegserlaubnis – in die Höhe gehen, wenn sie weniger als 5 Kilogramm wiegen, eine geringere Flughöhe als 30 Meter haben und nicht kommerziell genutzt werden. Deshalb ist für die Drohnen, die im Handel sind, weder Zulassung noch Starterlaubnis notwendig. Diese Flugobjekte sind mit Apple-Plattformen zu bedienen, künftig sollen auch andere Systeme möglich sein.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, hat die Drohnen bereits im Blick. Ihm sind aber die Hände gebunden: "Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten nicht für Privatpersonen im rein privaten Bereich, zum Beispiel beim Einsatz von Videotechnik zwischen Nachbarn", sagt eine Sprecherin seiner Behörde.

Wenn jemand das Gerät seinen Nachbarn ohne dessen Wissen fotografiert, muss dies nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Anders sieht es aus, wenn Behörden oder Unternehmen mit der Kamera etwas ausspionieren, wenn unerlaubte Fotografien gemacht oder Drohnen kommerziell genutzt werden. Dann würde das Datenschutzrecht greifen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) warnt vor einem "Kamera-Ausflug in Nachbars Garten". Denn der wäre zumindest problematisch aus ihrer Sicht – und "die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, ohne deren Einwilligung sogar strafbar."

Der Datenschutzexperte der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, befürchtet schon ein zunehmendes "Schnüffeln" unter Nachbarn. Die generelle Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen wurde zwar vor 20 Jahren abgeschafft. "Das heißt aber nicht, dass man deshalb mit Drohnen in die Privatsphäre einer Privatperson eindringen darf."(dpa)