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Gastautor Lüder Gerken meint, die EU mische sich zu oft in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten ein Subsidarität: Das in der EU vorgeschriebene, aber missachtete Prinzip

05.11.2010, 04:14

Von Lüder Gerken

Die Europäische Union verliert zunehmend an Akzeptanz bei den Bürgern. Ein Hauptgrund dafür ist der Eindruck, dass Brüssel fortlaufend über gewachsene Traditionen und Kulturen und über die Köpfe der Menschen hinweg Vorschriften für Dinge erlässt, die auf die mitgliedstaatliche Ebene gehören.

Um genau das zu verhindern, schreiben die EU-Verträge freilich vor: Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die EU darf nur tätig werden, wenn die verfolgten politischen Ziele von den Mitgliedstaaten nicht "ausreichend verwirklicht werden können", "vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.". Das ist das sogenannte Subsidiaritätsprinzip.

Ziemlich schwammig, oder?

Damit man wenigstens etwas damit anfangen kann, wurde als zwingendes Prüfkriterium vorgegeben, ob es um ein grenzüberschreitendes Problem geht. In diesem Fall darf die EU handeln.

Beachtet wird das Subsidiaritätsprinzip jedoch nicht. Es spielt bei den Politikern und Beamten der EU-Kommission praktisch keine Rolle. Wer es in Brüssel als tragende Säule einer nachhaltigen europäischen Integration verteidigt, wird meist nur mitleidig belächelt.

Ein schönes Beispiel für die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips ist ein Gesetzesentwurf von 2006 für EU-weite Bodenschutzvorschriften: Alle verunreinigten Böden müssen saniert werden, egal ob und wie sie genutzt werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem für jede politische Maßnahme, egal in welchem Bereich, die Auswirkungen auf die Bodenqualität bestimmen und bewerten, sofern solche Auswirkungen auftreten "könnten".

Hier geht es nicht um die Frage, ob diese – sehr weit reichenden und damit teuren – Vorgaben übertrieben sind. Vielmehr geht es darum, dass die EU mit ihnen gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt: Verschmutzungen der Luft und des Wassers können durch Winde und Meeresströmungen von einem Land in ein anderes getragen werden. Bodenverunreinigungen dagegen wirken sich grundsätzlich nicht grenzüberschreitend aus. Deutschland vertritt diese Position seit Jahren und hatte bislang auch genügend andere Mitgliedstaaten auf seiner Seite, um das Gesetz zu blockieren. Das stört die EU-Kommission jedoch nicht. Sie hält eifrig dagegen. Weil ihr aber die Sachargumente fehlen, verliert sie sich in wolkig-blumigen Worthülsen. So predigt der zuständige EU-Umweltkommissar, Janez Potocnik: "Böden sind die stillen Helden der biologischen Vielfalt." Und: "Sie sind unser aller Gemeingut, und deshalb sind gemeinsame Rechtsvorschriften in diesem Bereich unverzichtbar."

Falsch, Herr Potocnik: Nur weil etwas zu einem Gemeingut erklärt wird, muss es noch lange nicht EU-einheitlich reguliert und damit über einen Kamm geschoren werden. Mit solchem Argument ließe sich letztlich alles harmonisieren, auch die Kulturpolitik und die Bildungspolitik.

Die nächste Behauptung: "Böden beherbergen mehr als ein Viertel aller lebenden Arten, und doch gibt es in Europa keine verbindlichen Rechtsvorschriften zum Schutz dieser wertvollen Ressource." Erneut falsch, Herr Potocnik: Es gibt sehr wohl verbindliche Rechtsvorschriften, nämlich die der Mitgliedstaaten. Und genau das ist angemessen: Bei ihnen ist der Bodenschutz zu Recht angesiedelt, wenn man das Subsidiaritätsprinzip ernst nimmt.

Aber der Widerstand gegen den EU-weiten Bodenschutz bröckelt. Geld regiert auch hier die Welt. Völlig entgegen der ursprünglichen Intention setzt sich bei etlichen Mitgliedstaaten zunehmend eine – sagen wir – "pragmatische" Interpretation des Subsidiaritätsprinzips durch: Die EU soll – grenzüberschreitendes Problem hin oder her – dann zuständig sein dürfen, wenn sie ihnen Geld gibt. Und eben deshalb gibt Brüssel den Mitgliedstaaten nur allzu gerne Geld. So erhoffen sich viele osteuropäische Staaten bei einer EU-weiten Bodenschutzregelung eine EU-subventionierte Sanierung ihrer aus Ostblockzeiten verseuchten Böden.

Um das Subsidiaritätsprinzip steht es also nicht gut. Und in Zukunft wird es, trotz einem neuen Rügerecht der Parlamente, kaum besser werden. Denn mit dem neuen EU-Vertrag von Lissabon wurde dem Subsidiaritätsprinzip alle Substanz entzogen: Das Prüfkriterium, ob ein grenzüberschreitendes Problem vorliegt, wurde auf Drängen der EU-Kommission gestrichen. Begründung: Es habe in den Jahren davor nichts gebracht. Ach. Wer ist denn daran nur schuld?

Lüder Gerken ist Vorsitzender der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik.