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Sanktionen bei Verstößen gegen Hartz-IV-Regeln

29.08.2013, 01:17

Empfänger der Grundsicherung haben Pflichten gegenüber ihrem Jobcenter. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Abzüge vom Arbeitslosengeld II.

Im vergangenen Jahr wurden 68,8 Prozent der rund 1 Million ausgesprochenen Sanktionen wegen so genannter Meldeversäumnisse verhängt.

Wenn Hartz-IV-Empfänger nicht zum vereinbarten Termin beim Jobcenter oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen, kann ihnen zehn Prozent vom Regelbedarf abgezogen werden.

Wenn Hartz-IV-Bezieher eine vom Jobcenter angebotene Arbeit ablehnen oder sich weigern, einen Fort- oder Weiterbildungskurs zu besuchen, kann das Arbeitslosengeld II in einem ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt werden. Beim zweiten Mal, ist eine Kürzung um 60 Prozent vorgesehen. Danach verliert er den Anspruch komplett.

Für unter 25-Jährige gelten strengere Vorschriften. (dpa)