1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Als Wähler und zu Wählende: Bürger sind gefragt

In Möckern laufen die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen im Mai / Kandidaten sollen sich jetzt bewerben Als Wähler und zu Wählende: Bürger sind gefragt

Von Stephen Zechendorf 06.02.2014, 02:22

Am 25. Mai sind in der Einheitsgemeinde Möckern etwa 12 290 Einwohner aufgerufen, den Stadtrat v0n Möckern und die 27 Ortschaftsräte neu zu wählen. Wer über das passive Wahlrecht verfügt, ist zudem aufgerufen, sich selbst zur Wahl aufzustellen. Wie das funktioniert, verrät der Wahlleiter der Einheitsgemeinde Holger Maier.

Möckern l Der Hauptamtsleiter und seine stellvertretende Wahlleiterin Roswitha Hentrich haben in diesen Tagen eine Menge zu tun. Vorgestern haben sie die offizielle Wahlbekanntmachung in den Schaukästen der Einheitsgemeinde und im Internet veröffentlicht. Darin sind alle Wahlberechtigten aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Das bedeutet, man kann sich selbst als Einzelbewerber vorschlagen oder als Partei oder Wählergemeinschaft eine ganze Reihe von Kandidaten bennenen.

In den Stadtrat oder Ortschaftsrat wählbar sind Deutsche oder EU-Ausländer ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Das traf zum 31. Dezember 2013 auf etwa 12 070 Bürger in der gesamten Stadt Möckern zu.

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 31. März um 18 Uhr. Die Wahlvorschläge sind beim Stadtwahlleiter der Stadt Möckern Am Markt 10 in 39291 Möckern einzureichen.

28 Stadträte und in den Orten sieben bis neun Ortsvertreter

Für den neuen Stadtrat von Möckern sind 28 Mitglieder zu wählen. In den meisten Ortschaften sind gemäß Hauptsatzung der Stadt Möckern sieben Mitglieder zu wählen. In den Ortschaften Loburg und Möckern bestehen die Ortschaftsräte wegen der höheren Einwohnerzahlen aus neun Mitgliedern.

Ein Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Adresse. Dazu kommen der Name der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird. In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer auch seine Zustimmung schriftlich erklärt hat.

Neulinge brauchen Unterstützerunterschriften

Einzelkandidaten, die sich das erste Mal wählen lassen wollen, müssen so genannte Unterstützerunterschriften vorlegen. Je nach Wahlbereich liegt die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Stadtratswahl zwischen 26 und 33. Wer für einen Platz in seinem Ortschaftsrat kandidiert, benötigt je nach Größe des Ortes zwei bis 27 Befürworterstimmen. Die Unterschriften müssen von Wahlberechtigten des betreffenden Wahlbereiches stammen. Sie sind persönlich und handschriftlich auf dafür vorgesehenen Formblättern zu leisten. Diese Formulare gibt es bei der Stadt Möckern.

Einige Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, sind von dieser Pflicht befreit, sofern sie schon "alte Hasen" in Sachen Wahlen sind. Es handelt sich dabei um die CDU, Die Linke, die SPD, die FDP, und die Grünen, ebenso die Freie Wählergemeinschaft Friedensau 04 (Möckern), die Freien Wähler Endert JL (Möckern), die Wählergemeinschaft Fläming (Möckern) und die Wählergemeinschaft Kommunal Aktiv Jerichower Land (Möckern). Auch etablierte Wählergemeinschaften bei den Ortschaftsratswahlen können für ihre Liste Kandidaten ohne Unterstützerunterschriften nominieren.

Die neuen Stadt- und Ortschaftsräte werden für die Dauer von fünf Jahren in das Ehrenamt gewählt.