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Stadt Oebisfelde-Weferlingen bleibt trotz der drei Klagen eisern Jäger fordern Steuererlass für ihre geprüften Hunde

Von Anett Roisch 10.03.2015, 02:16

Seit 1. Januar 2015 gilt in der Einheitsgemeinde die neue Hundesteuersatzung. Danach zahlen die Besitzer für einen Vierbeiner 50 Euro im Jahr. Nun fordern Jäger eine Ermäßigung oder eine Befreiung der Steuer für ihre Jagdhunde.

Weferlingen l "Mit dem heutigen Tag sind die ersten drei Klagen gegen unsere Hundesteuersatzung eingegangen", verkündete Silke Wolf (Die Linke), Bürgermeisterin der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, bei der jüngsten Sitzung des städtischen Hauptausschusses, der im Weferlinger Rathaus tagte. Die Chefin der Einheitsgemeinde schien wegen der Klagen nicht überrascht. Es gäbe ihrer Ansicht nach zwei Varianten. "Die eine Möglichkeit wäre, dass wir bei unserer Meinung bleiben und auch die Jäger die Hundesteuer zahlen, dann müsste der Richter entscheiden. Wir hätten dann ein Grundsatzurteil. Die andere Variante wäre, uns die Satzung noch mal vorzunehmen. Dann müsste sie auch noch mal komplett durch alle Ortschaftsräte", gab Silke Wolf zu bedenken. Stadtrat Karsten Schindler (CDU) erklärte, dass er sich umgehört habe. "Es gibt Gemeinden, die den Jägern Nachlass bei der Hundesteuer geben. Aber es geht ja nicht um Beträge, die sehr hoch sind. Wir sollten die Satzung so lassen", sagte Schindler.

"Wir haben es uns ja mit der Hundesteuersatzung nicht einfach gemacht. 50 Euro im Jahr - das ist sicher nicht zu teuer für einen Jagdhund. Das müssen die Rentner, bei denen ein kleiner Hund auf dem Sofa sitzt, auch bezahlen", sagte Stadträtin Sabine Bastigkeit (Die Linke). "Wenn wir den Jägern die Steuer erlassen, dann kommen die Besitzer von Therapiehunden. Aber wo wollen wir anfangen und wo aufhören?", fragte Stadtrat Bernd Menzel (Die Linke) in die Runde.

"Wir haben das Thema ganz lange behandelt, da sind die Jäger auch nicht zu uns gekommen", erklärte Silke Wolf. Stadtrat Manfred Wesche (CDU) sagte: "Die Satzung gilt seit Januar, die können wir doch jetzt nicht schon wieder ändern. Wir sollten jetzt zu unserer Meinung stehen!" appellierte Wesche. "Es ist schade, dass sich die Jäger nicht im Vorfeld gemeldet haben", sagte auch Stadtrat Steffen Wetterling (UWG).

"Ein Jäger sollte sich auch seinen Hund leisten können", waren sich die Mitglieder des Hauptausschusses einig. Einstimmig fassten sie den Beschluss, die Satzung nicht zu ändern.

Holger Trüe aus Bösdorf, Vorsitzender des Hegerings Rätzlingen, hatte einen Brief an die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde verfasst, um auf den Unmut der Jäger seines Hegeringes aufmerksam zu machen und um eine Änderung der Satzung zu bitten. Trüe hat nachgeforscht und Kommunen gefunden, die die Jäger von der Steuer befreien oder eine Steuerermäßigung geben. Als Beispiele nannte er die Satzungen von Klötze, Haldensleben, von der Niederen Börde, der Hohen Börde und von Lehre. "Es wird sogar gesetzlich vorgeschrieben, als Jäger einen brauchbaren geprüften Hund im Jagdrevier zu haben", erklärte der Bösdorfer. "Jagd ohne Hund ist Schund", hieße es auch in einem alten Sprichwort, betonte Trüe.

Die Jagd sei nicht nur ein Hobby, betonte der Vorsitzende des Hegerings. "Wir Jäger übernehmen große Verantwortung, wenn nach Verkehrsunfällen das Wild nachgesucht wird. Das kann der Mensch nicht machen, sondern nur die Hundenase. Wir leisten einen Beitrag für die ganze Gesellschaft und sollen nun auch noch die Hundesteuer bezahlen", beklagte sich der Jäger.

Eine Ermäßigung - als kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit - würde den Weidmännern schon reichen. Die Anschaffung eines Jagdhundes - also der Welpe - sei schon teuer. "Der Hund muss ausgebildet werden und eine Prüfung ablegen. Das kostet nicht nur Zeit. Befreit oder ermäßigt werden sollten natürlich nur die Besitzer der erfolgreich geprüften brauchbaren Jagdhunde", erklärte Trüe und ergänzte: "Wir Jäger sind auch Naturschützer. Wir brauchen die Hunde, um die Jagd akkurat durchzuführen."