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Westaltmärker wegen verschiedener Delikte verurteilt 28 Monate Haft: Im Gerichtssaal klicken die Handschellen

Von Wolfgang Biermann 23.08.2013, 01:12

Ein 32-jähriger Westaltmärker ist zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteil worden. Ihm wurden Drogen- und Waffenbesitz, Menschenraub und Körperverletzung zur Last gelegt.

Stendal l Als freier Mann kam er am Morgen zu seinem Prozess ins Landgericht Stendal, in Handschellen und im Streifenwagen verließ er es am Nachmittag in Richtung Justizvollzugsanstalt.

Zuvor hatte die Berufungskammer den 32-jährigen Wahl-Westaltmärker wegen Drogen- und Waffenbesitz unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils wegen Menschenraub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Und hatte der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge, für den im Gerichtssaal auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal durch vier Polizisten vorläufig festgenommenen gebürtigen Hessen einen sofort zu vollstreckenden Haftbefehl verhängt. Das Landgericht bestätigte damit nicht nur ein Urteil des Amtsgerichts Gardelegen, sondern erhöhte sogar das Strafmaß drastisch.

Zu den Tatvorwürfen: Am 23. Oktober vorigen Jahres sorgte eine spektakuläre Durchsuchung der Wohnung der damaligen Lebensgefährtin, bei der er wohnte, durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei in Klötze für Aufsehen. Gefunden haben die Beamten dabei im Kühlschrank 181 Gramm "Speed" (Amphetamine/Kunstdroge) und 0,3 Gramm rauchfertiges Cannabis-Tabak-Gemisch.

Drogen allein beschafft und "mitkonsumiert"

Außerdem wurden diverse Hieb-, Stich- und Schusswaffen bei dem laut Polizei als gewaltbereit und aggressiv geltenden Angeklagten sichergestellt. Eine davon, ein sogenannter Dolch-Schlagring, er gilt nach Waffengesetz als verbotener Gegenstand, dessen Besitz strafbewehrt ist.

Den Besitz des Dolches gab er zu. Er sei Sammler, habe diesen geschenkt bekommen und nicht gewusst, dass der Besitz verboten ist, gab er vor Gericht an. Zu den Drogen äußerte er sich nicht. So hatte er es schon vor dem Amtsgericht Gardelegen gehandhabt, das den vielfach Vorbestraften wegen Drogen- und Waffenbesitz zu 15 Monaten Gefängnis verurteilte. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Der Verteidiger stellte seine Forderung nach Freispruch zur Anklage wegen Drogenbesitz vor allem auf "schlampige Polizeiarbeit" im Rahmen der Durchsuchungsaktion und der Sicherstellung der Drogen ab. Für den Waffenbesitz, von dem sein Mandant nicht gewusst hätte, dass er strafbar sei, seien 14 Monate Haft auf Bewährung angemessen. Das sahen Staatsanwalt und Gericht aber völlig anders.

"Es besteht kein Zweifel daran, dass die Drogen, die bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden auch die diejenigen sind, die das Landeskriminalamt begutachtet hat", begründete Richter Rüge das Urteil. Die damalige, zwischen zeitlich wegen gemeinschaftlichen Drogenbesitz zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Lebensgefährtin hatte als Zeugin vor dem Landgericht ausgesagt, dass der Angeklagte die Drogen allein beschafft und sie nur "mitkonsumiert" habe.

Der Angeklagte hatte zudem bei einer seiner vielen Gefängnisaufenthalte gemeinsam mit anderen Knastkumpels einen Mitgefangenen der JVA Burg in den Schrank gesperrt und verprügelt, wofür es vom Amtsgericht Burg ein Jahr Gefängnis auf Bewährung gab. Unter Einbeziehung dieser Strafe kam das Landgericht nun auf eine Gesamtstrafe von 28 Monaten. Den Haftbefehl begründete Richter Rüge mit Fluchtgefahr.

Widerstandslos ließ sich der kräftig gebaute Angeklagte abführen, in seinem letzten Wort vor der Urteilsfindung hatte er gesagt, dass er nunmehr sein Leben grundlegend ändern wolle.