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Kosten der Unterkunft im Durchschnitt niedriger als bei Mietern / Problem Kredite Fast 600 Häuslebesitzer im Kreis beziehen Hartz IV

Von Holger Thiel 26.01.2011, 04:32

Es ist ein ganz besonderes Problem und in der Öffentlichkeit kaum bekannt: Mehr als jede zehnte Bedarfsgemeinschaft im Altmarkkreis, also Bezieher von Hartz IV, lebt in einem Eigenheim. Im eigenen Häuschen. Zum Jahresende waren es genau 596 bei rund 5000 Bedarfsgemeinschaften, erklärte Sozialdezernent Eckhard Gnodtke.

Salzwedel. Ihr Haus müssen West-Altmärker nicht unbedingt verkaufen, wenn sie in Hartz IV rutschen. Es kommt auf die Größe an. Bis zu 80 Quadratmeter Wohnfläche für eine alleinstehende Person gilt im Altmarkkreis bei selbst genutztem Wohneigentum als "angemessen". Bei vier Personen im Haushalt können es bis 130 Quadratmeter sein. Obendrein wird differenziert, ob das Häuschen sich im städtischen oder im ländlichen Raum befindet. "Ein Hof muss anders bewertet werden als ein Eigenheim am Stadtrand", so Gnodtke.

Differenziert wird auch bei den Heizkosten. Grundsätzlich gilt auch hier: Es wird nur der tatsächliche Aufwand vom Amt übernommen. Eine pauschalisierte Heizkostenerstattung gibt es nicht. Größe, Zustand, Art der Heizungsanlage und mehr werden bei der Feststellung zulässiger Heizkosten miteinbezogen. Heizkostenabrechnungen, zum Beispiel Heizrechnungen bieten dem Sozialamt dabei einen Anhaltspunkt für die zu erwartenden Heizkosten. Zudem zieht ein so genannter bundesweiter Heizkostenspiegel klare Grenzen, welcher Verbrauch schlichtweg als zu hoch eingestuft wird. So galten im Jahr 2009 bei einer Gebäudefläche bis 250 Quadratmeter bei Heizöl Kosten unter 7 Euro je Quadratmeter und Jahr als niedrig, aber Kosten über 13,90 Euro als zu hoch.

Doch nicht nur Heizkosten, sondern auch der Erhaltungsaufwand am eigenen Häuschen, sprich notwendige Reparaturen, werden vom Amt erstattet. Allerdings: Höchstrichterlich ist bereits festgelegt worden, dass dieser Erstattungsaufwand nicht zu einer Wertsteigerung führen darf. So wurde jüngst entschieden, dass eine neue Hauseingangstür nicht teurer als 700 Euro sein darf. Zudem setzt das Sozialamt bei dem Erstatten von Reparaturkosten auf eine enge Zusammenarbeit mit den Hartz-IV-Beziehern. Mitarbeiter des Sozialamtes führen Hausbesuche durch, auch in Begleitung von sachkundigen Mitarbeitern des Bauamtes. Rund 200 Hausbesuche im Jahr gebe es, so Gnodtke. In den zurückliegenden Jahren war zudem ein ganz besonderes Problem zu lösen: Eigenheimbesitzer mussten ihre alten Kläranlagen entweder durch zentrale Anschlüsse oder durch neue Anlagen ersetzen. Ein Teil der Kosten ist dabei vom Sozialamt direkt übernommen worden, der andere Teil wurde in Form eines zinsfreien Darlehens finanziert, das von den Hauseigentümern abgestottert werden muss. In diesem Punkt wird es demnächst eine Änderung geben, kündigte Gnodtke an. Die Rückzahlung dieser Darlehen werde künftig sofort fällig. Zehn Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes sollen dazu veranschlagt werden.

Überhaupt die Kredite. Sie bereiten immer wieder Probleme. Nämlich dann, wenn Hauseigentümer zu spät zur Hausbank gehen und auf die sich abzeichnenden Schwierigkeiten bei der vereinbarten Tilgung hinweisen. Die Tilgung wird nämlich nicht vom Amt übernommen, weil sie als wertsteigernd gilt. Wohl aber anfallende Zinsen. "Jeder Hausbesitzer ist gut beraten, rechtzeitig zur Hausbank zu gehen und seine Kredite tilgungsfrei stellen zu lassen", empfiehlt der Sozialdezernent.

Wer nun meint, dass am Ende die Kosten der Unterkunft bei Hausbesitzern höher als bei Mietern sind, irrt. Im Durchschnitt betragen diese Kosten bei Hauseigentümern monatlich 114 Euro – ohne gewährte Darlehen. Bei Mietern liegt dieser Satz deutlich über 200 Euro. Am Ende spart also der Kreis, der hauptsächlich für die Kosten der Unterkunft aufkommen muss, Geld.