Prozess hat begonnen / Kindergärtnerinnen äußerten Verdacht / Der Angeklagte bestreitet vehement die Vorwürfe / Sind Aussagen der Siebenjährigen glaubwürdig? Uropa unter Verdacht: Staßfurter des sexuellen Missbrauchs verdächtigt
Staßfurt/Magdeburg l Am Landgericht Magdeburg hat jetzt der Prozess gegen einen 63-jährigen Staßfurter begonnen. Dem Maurer wird vorgeworfen, sich zwischen 2009 und 2011 dreimal an seiner Urenkelin vergangen zu haben. Zum ersten Mal kurz nach dem 4. Geburtstag des Mädchens. In allen drei Fällen soll es während gemeinsamer Übernachtungen in der Gartenlaube des Angeklagten zum Beischlaf gekommen sein.
Den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs hegten zwei Kindergärtnerinnen. Als sie sich im Vorjahr mit ihrer Gruppe über das Kinderkriegen unterhielten, soll die heute Siebenjährige gesagt haben: "Das macht mein Uropa auch immer mit mir." Bei der folgenden polizeilichen Vernehmung berichtete das mutmaßliche Opfer detailliert von Abläufen eines Geschlechtsverkehrs. "Ungewöhnlich für ein Kind ihres Alters", schätzte der Vorsitzende Richter Hans-Michael Otto gestern ein. Diese Aussagen hatten den Verdacht gegen den Mann erhärtet und zur Anklage geführt.
Gynäkologische Untersuchung ergibt nichts Belastendes
Auf der anderen Seite steht die gynäkologische Untersuchung der Urenkelin, die laut Landgerichtssprecher Christian Löffler nichts Belastendes ergeben hat. Auch der 63-Jährige, bisher ein unbescholtener Mann, bestreitet vehement die Vorwürfe, die er im Gerichtssaal mit einem ungläubigen Lächeln quittierte. Er sei für die Kleine das Ein und Alles gewesen. In der Woche habe er sie des Öfteren morgens zum Kindergarten gebracht oder abgeholt. In der Regel jedes zweite Wochenende habe die Urenkelin - dann, wenn die Mutter des Kindes mal wieder feiern wollte - bei ihm und seiner Frau verbracht. "Sie hat schon donnerstags angerufen, weil sie sich so auf unser Wochenende freute. Ich habe ihr nie irgendwas angetan. Ich weiß nicht, wie sie darauf gekommen ist, ich habe keine Erklärung dafür", sagte er in ruhigem und sachlichem Ton vor der Jugendschutzkammer. Das Mädchen sei von ihrer Mutter, seiner Stiefenkelin, schon über das Kinderkriegen aufgeklärt worden, versuchte sich der Beschuldigte an einer Erklärung. Sein Verteidiger Dirk Pauling ergänzte, dass das Mädchen mit der folgenschweren Aussage in der Kita möglicherweise nur bekräftigen wollte, wie lieb sie ihren Uropa habe und dabei irgendwelche Dinge verwechselte.
Unbefangen erzählte der Angeklagte davon, dass er mit dem Kind zu Hause in der Wanne gebadet und es nachts zwischen ihm und seiner Frau im Bett geschlafen habe. In der Gartenlaube habe er mit der Urenkelin sehr selten übernachtet, "nur bei warmem Wetter", da habe sich das Kind im Pool austoben können. Die Entscheidung, über Nacht im Garten zu bleiben, sei immer spontan gefallen, Alkohol habe er dabei niemals konsumiert. Seine Frau sei wegen ihrer Gehbehinderung niemals mitgekommen.
Psychologin führt Gespräch mit dem Mädchen
Die Mutter des Kindes war mehrere Jahre bei ihm und seiner Frau aufgewachsen. Er beschrieb sie als "Straßenkind", das oft ausgerissen sei, die Schule geschwänzt habe oder nachts gar nicht nach Hause gekommen sei. "Das ging mit zehn Jahren los". Später landete die kleine Ausreißerin im Kinderheim, dann bei ihrer leiblichen Mutter, die 1989 über Ungarn die DDR verlassen hatte. Nach ihrer Rückkehr nach Staßfurt habe er ihr beim Neustart geholfen. Allerdings habe sie es leider mit der Hygiene nicht so genau genommen. "Die Wohnung sah aus wie ein Müllhaufen". Dennoch sei das Verhältnis zu seiner Stiefenkelin "sehr gut" gewesen. Zumindest bis zu jenem Tag, als die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs kamen. Auf Anraten habe er daraufhin jeglichen Kontakt zu ihr und seiner Urenkelin abgebrochen.
Auch nach der Erinnerung des Kammervorsitzenden, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde, "wenn an der Sache was dran ist", bestritt der Maurer die Vorwürfe.
Wie glaubwürdig sind die Aussagen der Siebenjährigen? Das soll Psychologin Solveig Horn vom Institut für Rechtspsychologie Halle klären. Das als Zeuge geladene Kind lehnte es gestern zwar ab, in den Gerichtssaal zu kommen, erklärte sich aber bereit, mit der Sachverständigen ein Vier-Augen-Gespräch zu führen. Die Psychologin sollte zur gestrigen Fortsetzung des Prozesses eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Mädchens abgeben. Insgesamt sind in dem Verfahren 13 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.