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  7. Landesverwaltungsamt muss prüfen, ob Biogasanlage gebaut werden darf

Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Glöthe und Üllnitz" macht weiter Front gegen Investition im Dorf Landesverwaltungsamt muss prüfen, ob Biogasanlage gebaut werden darf

Von René Kiel 04.11.2010, 05:15

Die Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Glöthe und Üllnitz" macht weiter Front gegen die Pläne der Firma Nordmethan, die am Ortsrand von Glöthe eine Biogasanlage mit Gasdirekteinspritzung errichten will. Sie befürchtet eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bürger.

Förderstedt. Das wurde auch in der Ortschaftsratssitzung am Dienstagabend in Förderstedt deutlich, wo die Stadtverwaltung auf Antrag der FDP-Fraktion über dieses Vorhaben informieren sollte. Dazu waren rund 50 Bürger aus Glöthe erschienen.

Von der Chefin des Fachdienstes für Planung, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Anke Michaelis, erfuhren sie, dass eine Prüfung der Unterlagen durch das Bauordnungsamt des Landkreises erfolgt ist. "Sie hat ergeben, dass aufgrund des Gasvolumens eine Genehmigung dieses Vorhabens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig ist". Das bedeute, dass die Entscheidung nicht mehr die Landkreisverwaltung, sondern das Landesverwaltungsamt in Halle nach den strengen Kriterien des Umweltschutzes fällen werde. In diesem Verfahren können die Bürger dann ihr Einwände vorbringen.

Der Investor habe angekündigt, seine Unterlagen noch einmal neu zur Genehmigung bei der Hallenser Behörde einzureichen. Dabei handele es sich nur um eine Bauvoranfrage, um Planungssicherheit zu bekommen, sagte Michaelis. Ohne sie werde er keine Aktivitäten zum Grunderwerb entwickeln.

Johann Hauser (FDP) warnte: "Wenn der Betreiber das verschärfte BImSch-Verfahren durchsteht, kann das Landesverwaltungsamt nach geltendem Recht die Zustimmung der Kommune bei Bedarf ersetzen."

Bernd Pohl von der Bürgerinitiative zweifelte die Aussage von Michaelis an, dass die Beschlüsse, die der Ortschaftsrat und der Bauausschuss des Stadtrates in ihrer jüngsten Sitzung zur Prüfung der Voraussetzungen für dieses Projekt gefasst hatten, rechtmäßig seien. Die Kommunalaufsicht, die die Bürgerinitiative um eine Überprüfung gebeten hatte, sei zu der Überzeugung gekommen, dass die Abstimmung des Ortschaftsrates rechtswidrig gewesen sei, weil dieser nicht ausreichend informiert gewesen sei.

"Das hat für die Beschlussfassung des Bauausschusses keine maßgebliche Bedeutung, weil er selbständig entscheidet und der Ortschaftsrat nur Empfehlungen geben kann", sagte Michaelis.

"Wir haben das Ganze erneut bei der Kommunalaufsicht als Beschwerde eingereicht", sagte Pohl in Anspielung auf die Tatsache, dass der Stadt Staßfurt mit Glöthe im Gegensatz zum Alternativstandort Staßfurt-Nord mehr als 700 000 Euro Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf verloren gehen würden.

"Wir sind der Überzeugung, dass der Standort Glöthe sehr gut geeignet ist", betonte Nordmethan-Projektentwickler Rainer Tögel. Wichtig sei aber auch die Netzzugangsprüfung. Man habe beim Betreiber angefragt, ob die Menge, die das Unternehmen dort produzieren wolle, in Glöthe überhaupt eingespeist werden könne. "Eine Antwort haben wir noch nicht", so Tögel.

Auf den Vorwurf der Bürger, warum sich Nordmethan nicht an das eigene Versprechen halte, sich nur dort anzubieten, wo die Bürger damit einverstanden seien, reagierte Tögel mit der Bemerkung, dass man aus Glöthe auch ganz andere Signale als die Unterschriftensammlung habe. Damit spielte er auf die 15 Bewerbungen von Arbeitssuchenden an.

Pohl wies Tögels Vorwurf, die Unterschriftensammlung sei mit unlauteren Mitteln erfolgt, zurück. Tögel: "Wir haben ein Problem, die Unterschriftensammlung ernst zu nehmen", wenn den Bürgern gesagt werde, dass dort Klärschlamm und Gülle verarbeitet werden sollen, was nicht stimme. "Sie werden durch die Anlage nicht belastet."

Das zweifeln die Glöther Bürger an. "Die ganze große Mehrheit hat erhebliche Bedenken", sagte ein Teilnehmer. Andere wiederum glauben, dass der vorhandene Bebauungsplan nicht mehr gültig sei, was die Abstandsflächen zu den Wohnhäusern anbelangt. "An den Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert", betonte Michaelis.