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Prozess gegen Stendaler wegen versuchten sexuellen Kindesmissbrauchs Anklage: Wodka und Schokolade für Sex

Von Wolfgang Biermann 19.11.2010, 04:16

Stendal. Seit gestern muss sich ein Stendaler (51) vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Stendal wegen versuchten Kindesmissbrauchs verantworten. Die Anklage lautet, zwei Mädchen im Alter von zehn und zwölf Jahren am Sonntag, 25. April, gegen 13 Uhr in der Nähe einer Spätverkaufsstelle im Wohngebiet Stadtsee mit obszön-pornografischen Worten angesprochen zu haben, "um mit ihnen Sex zu machen". "Für einmal rein und raus gibt es Wodka und Schokolade", soll er zu den Mädchen gesagt und dabei seine Hose geöffnet haben. Wohl wissend wie alt die Mädchen waren, heißt es in der Anklage von Staatsanwältin Rosemarie Fährmann.

Das aber streitet der Russlanddeutsche ab, wie er generell bestreitet, die Mädchen mit Migrationshintergrund zum Sex animiert zu haben. Vom Balkon der Wohnung seines Freundes aus habe er sie lediglich eingeladen, mit ihm "ein wenig Wodka zu trinken". Er sei am 25. April zu einem Kumpel in der Nachbarschaft des Spätverkaufs gegangen, hätte dort eine Flasche Wodka gekauft und zuvor schon eine weitere konsumiert.

Von Sex sei gegenüber den Mädchen sei keine Rede gewesen. Und solche Worte, mit denen er die Kinder, die er im Übrigen für erwachsen gehalten habe, angesprochen haben soll, kenne er gar nicht, ließ er seinen Verteidiger Frank Dietze vortragen. Überhaupt spreche er kaum Deutsch. Dabei lebt er bereits seit 1996 in Deutschland und ist seitdem ohne Arbeit, wie er dem Gericht durch eine Übersetzerin sagen ließ.

Einen völlig anderen Eindruck von den Sprachkenntnissen des Angeklagten hatte da ein Stendaler Kriminalist bei der Erstvernehmung am 26. April. Als Zeuge sagte der Beamte gestern aus, dass der Angeklagte ganz gut Deutsch verstanden und ebenso gesprochen habe. Das Vernehmungsprotokoll habe dieser nach dem Durchlesen auch selbst unterschrieben. Mit der Unterschrift bestätigte der Angeklagte seinerzeit, dass er bei der Polizei zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat. Davon will er jetzt allerdings nichts mehr wissen.

Die beiden Mädchen, die auch aussagen sollten, waren der gerichtlichen Ladung gestern nicht gefolgt. Sie sollen nun am 2. Dezember gehört werden. Dann soll auch die Verkäuferin des Spätverkaufs aussagen. Bekannt wurde durch Verlesen des Strafregisterauszuges durch Richter Gerhard Henss, dass der offenbar alkoholsüchtige Angeklagte mehrfach vorbestraft ist. So hat er seine ehemalige Lebensgefährtin wiederholt geschlagen, weil sie ihn verlassen hat. Werde er jetzt verurteilt, erwarten ihn laut Gesetz bis zu fünf Jahre Gefängnis, so Staatsanwältin Fährmann.