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Im Jahr 1934 wurde auch in Stendal ein Erbgesundheitsgericht gebildet "Rassenhygiene" per Gerichtsurteil

Von VonDonald Lyko 04.06.2014, 01:18

Vor 80 Jahren wurden in Deutschland Erbgesundheitsgerichte gebildet, auch am Amtsgericht Stendal. Die Gerichte entschieden über die Zwangssterilisation von Männern und Frauen.

Stendal l Im Juli 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" beschlossen, zum 1. Januar 1934 trat es in Kraft. Deutschlandweit wurden Erbgesundheitsgerichte gebildet, das für den Landgerichtsbezirk Stendal zuständige am Amtsgericht Stendal. Es bestand bis 1944. Bereits im ersten Jahr gingen dort 556 Anträge auf zwangsweise Sterilisation ein. Die Entscheidung trafen die drei Mitglieder des Erbgesundheitsgerichtes: ein Richter, ein verbeamteter Arzt aus der Gesundheitsverwaltung und ein praktischer Arzt, meist aus einem Krankenhaus. In Stendal tagte das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsrat Dr. Walter Voth oder seines Stellvertreters, Land- und Amtsgerichtsrat Dr. Johannes Kiel, ab 1937 Amtsgerichtsdirektor Hermann Heine. Als ärztliche Mitglieder gehörten Dr. Puppel vom Gesundheitsamt Stendal und Dr. Warstatt vom Johanniterkrankenhaus Stendal dazu.

"Rassenhygiene"-Pläne schon vor 1933

Fast 95 Prozent aller Fälle endete mit einer Zwangssterilisation. Bei den Personen, für die diese angeordnet wurde, handelte es sich oft um Insassen der Landesheilanstalt Uchtspringe. Die Operationen wurden in verschiedenen Krankenhäusern vorgenommen, zum Beispiel in Stendal, Gardelegen und Uchtspringe. Aber auch niedergelassene Ärzte nahmen die Eingriffe vor. Rund 5000 Menschen in Deutschland überlebten die Operationen nicht. Insgesamt wurden rund 350000 Männer und Frauen während der NS-Zeit zwangssterilisiert.

"Das Erbgesundheitsgericht war ein Instrument des Unrechts", sagte Dr. Dieter Remus, Präsident des Landgerichtes Stendal, zum Auftakt eines Vortragsabends, der in Zusammenarbeit mit der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt und dem Institut für Geschichte der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg stattfand. Der Abend setzte den Dialog fort, der 2009 mit der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" begonnen worden war.

Dr. Ute Hoffmann, Leiterin der Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg, beschrieb die Zeit vor 1933. "Die zwangsweise Sterilisation ist kein Produkt der NS-Ideologie", erklärte sie. Schon Ende des 19. Jahrhunderts, während des Ersten Weltkrieges und während der Weimarer Republik gab es von Wissenschaftlern und Medizinern die Forderung nach einer "Rassenhygiene": Der Staat möge eingreifen, damit Behinderte, aber auch Landstreicher, Arbeitsscheue und sogar Hässliche keine Kinder mehr bekommen.

Im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurden als Zielgruppen acht Erbkrankheiten, darunter Epilepsie, Schizophrenie, erbliche Blindheit und schwere körperliche Missbildung, sowie schwerer Alkoholismus als Suchterkrankung aufgelistet. "Das Ziel war, Menschen von der Fortpflanzung auszuschließen", erklärte Dr. Alexander Bastian von der Uni Magdeburg. Er berichtete über das Erbgesundheitsgericht Stendal, das zuständig war für die Landkreise Stendal, Salzwedel und Osterburg, Teile der Kreise Gardelegen und Genthin.

Aufarbeitung nach 1945 lief nur sehr langsam

Von Polizisten, Hausärzten, Lehrern, Bürgermeistern, Hebammen, staatlichen Stellen und anderen kamen die Anzeigen. Denen folgten Ermittlungen, Anträge an das Erbgesundheitsgericht und die Verhandlung, die Anweisung der Sterilisation, die gegebenenfalls polizeilich erzwungen wurde. "Das Verfahren endete mit dem Bericht des Arztes über die erfolgreiche Operation", berichtete Dr. Bastian. Die Amtsärzte in den Gerichten seien laut Aktenlage "keine eifrigen Nazis" gewesen, aber auf medizinischer Ebene habe Übereinkunft zwischen den Medizinern und den NS-Rassenaktivisten bestanden.

Wie viele Opfer es tatsächlich im Bereich des Erbgesundheitsgerichtes Stendal gab, lässt sich wegen der lückenhaften Aktenlage schwer sagen. Aber dank der Akten lassen sich konkrete Schicksale, die exemplarisch sein dürften, belegen. Darunter zum Beispiel ein junger Mann, der 1944 als Schulversager in Hilfsschulen beschrieben wurde. In der Sterilisationsbegründung hieß es: "Er wird niemals in der Lage sein, eine Familie zu ernähren." Verhandelt wurde auch über eine Frau aus Gardelegen, die sich nächtelang herumtreibe und ein "ausgesprochener Prostituiertentyp" sei. Eine Frau aus dem Raum Genthin kam vor Gericht, weil sie "unordentlich gekleidet und die Wohnung in unsauberem Zustand" war.

Auch wenn es kritische Stimmen aus Kirchenkreisen gab, "einen gesellschaftlichen Widerstand gab es nicht", sagte Dr. Bastian. Die Aufarbeitung nach 1945 lief nur langsam, denn die Alliierten konzentrierten sich bei den Ermittlungen fast ausschließlich auf Ärzte aus den Lagern und den Heil- und Pflegeanstalten. Gegen die Richter des Stendaler Erbgesundheitsgerichtes wurde nicht ermittelt. Bis den Opfern eine Entschädigung zugesprochen wurde, dauerte es bis 1980, berichtete Daniel Bohse, Leiter der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg.