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Kage gegen Wohnungsgesellschaft Wernigeröder Ex-Mieterin zieht wegen Gift vor Gericht

Giftige Phenole haben Jana Voß in ihrer Mietwohnung in Wernigerode krank
gemacht. Die 31-Jährige führt einen Rechtsstreit gegen die Gebäude- und
Wohnungsbaugesellschaft. Es geht ihr nicht um Geld - sie will, dass der
kommunale Vermieter die Verantwortung übernimmt.

Von Julia Bruns 17.04.2014, 03:15

Wernigerode l Zur Gesundheitsgefahr ist die eigene Wohnung für die Wernigeröderin Jana Voß geworden. Die 31-Jährige wohnt von 2008 bis 2011 in der vierten Etage eines Mehrfamilienhauses in der Kantstraße36. "Als ich in die sanierte Wohnung eingezogen bin, habe ich einen merkwürdigen chemischen Geruch registriert. Aber ich dachte, es müsse nur ein paar Mal gelüftet werden", erinnert sich die junge Frau, die als rechtliche Betreuerin im Harzkreis arbeitet. Jana Voß nimmt den Geruch irgendwann nicht mehr wahr - obwohl er noch da ist. "Der Gewöhnungseffekt stellt sich schnell ein - besonders, wenn die Nasenschleimhäute geschädigt sind", weiß sie heute.

2011 treten bei ihr Atemwegsbeschwerden und allergische Reaktionen auf. Sie kontaktiert ihren Vermieter, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode (GWW) und bittet um ein Gespräch. "Ich habe mehrfach geschrieben und gehofft, dass wir das Problem klären können." Die Antwort der GWW kommt per Post - vom Anwalt. "Es scheint, ein routiniertes Spiel zu sein. Sofort wird der Anwalt eingeschaltet." In dem Brief, der der Volksstimme vorliegt, weist der Anwalt die Vorwürfe strikt zurück.

"Dann habe ich mich ans Kreisgesundheitsamt gewandt. Bei einem Termin in meiner Wohnung wurde der Geruch bestätigt." Die Behörde sieht jedoch keinen Handlungsbedarf - Jana Voß müsse sich auf dem zivilrechtlichen Weg bemühen. Sie gibt ein Privatgutachten in Auftrag, um zu erfahren, welche Stoffe ihre Atemnot auslösen. "Es hat sich herausgestellt, dass sogenannte Phenole in hoher Konzentration in der Wohnung vorhanden sind."

Diese Stoffe sind toxisch und wurden in den 1950er und 1960er Jahren in Teppichklebern und Ausgleichsmasse wie Estrich verwendet. Sie dienen als Grundlage zur Herstellung von Kunstharzen, Farbstoffen, Pharmazeutika und Pestiziden. In der Konzentration, wie sie in der Wohnung auftritt, können Phenole zu schweren gesundheitlichen Beschwerden führen. Jana Voß vermutet, dass die giftigen Dämpfe aus dem Fußboden austreten. Sie reicht Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" wird sie von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. "Da schluckt man schon, wenn man so etwas liest."

Auf eigene Kosten leitet sie ein Beweissicherungsverfahren ein. Als Betreuerin verfügt sie über genaue Rechtskenntnisse. "Nur ein solches Verfahren darf vor Gericht verwendet werden." Mittlerweile hat auch sie sich einen Anwalt genommen. Ein Toxikologe erstellt ein gerichtliches Endgutachten. Als der Gutachter eine Bodenprobe in der Wohnung entnehmen will, lehnt die GWW ab und droht mit Schadenersatzforderungen. Die Begründung: Wird auch nur eine winzige Probe entnommen, müsse der gesamte Bodenbelag erneuert werden.

Das rechtskräftige Gutachten bescheinigt Jana Voß wenig später, dass ihre Erkrankungen von den giftigen Dämpfen herrühren. Sie zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus, ihre Beschwerden sind noch heute vorhanden. "Ich reagiere überempfindlich auf chemische Gerüche."

Sie hat die GWW auf Schadenersatz verklagt. "Das Verfahren kann noch Jahre dauern", weiß sie. "Doch ich lasse mich nicht unterkriegen." Mittlerweile wohnt die 31-Jährige in ihrem eigenen Haus. "Ich wollte keinen Vermieter mehr, auch wenn sicherlich nicht alle gleich sind." Exakt 5568,71 Euro hat sie in Gutachten und Beweissicherung investiert. Es geht ihr bei der Klage nicht nur darum, das Geld zurückzubekommen. "Ich will, dass die GWW für die gesundheitsschädliche Wohnraumvermietung zur Verantwortung gezogen wird."

Beim kommunalen Vermieter heißt es auf Volksstimme-Nachfrage, man dürfe sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Ob der Bodenbelag mittlerweile ausgetauscht wurde, war ebenfalls nicht zu erfahren.