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Unzureichende Finanzausstattung und Aufgabenfülle Kommune zu sinnwidrigen Entscheidungen getrieben

03.11.2010, 04:17

Gemeinderat Tobias Hunger (FDP) reagiert auf den Leserbrief "Unterm Strich sollte doch noch ein Plus stehen" von Winfried Sonntag aus Jersleben, erschienen in der Lokalausgabe vom 29. Oktober:

Sie haben es auf den Punkt gebracht. Bei einem Gebührenbescheid in Höhe von 33 Cent entstehen mehr Verwaltungskosten als Einnahmen. Nur leider kann man den Satzungsbeschluss des Gemeinderates nicht als freie Entscheidung eines Gremiums sehen, welches die eigenen, örtlichen Angelegenheiten zum Wohl seiner Einwohner und Bürger regelt. Die Gemeinden werden schlicht und ergreifend durch die unzureichende Finanzausstattung und die Aufgabenfülle dazu getrieben. Ohne solche, wohl eher sinnwidrigen, Entscheidungen bekommt unsere Gemeinde überhaupt den Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt. Fakt ist, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht sehr groß geschrieben wird. Fakt ist aber auch, dass sich ein Gemeinderat bzw. eine Gemeinde auch einmal gegen Entscheidungen der Kommunalaufsicht zur Wehr setzen muss. Sonst könnten wir die kommunale Selbstverwaltung und die von den Bürgern gewählten Gremien gleich abschaffen und einfach ein Verwaltungsbezirk einer höheren Verwaltungsbehörde werden. Das kann nicht unser Wille sein. Meiner ist es zumindest nicht. Für viele Entscheidungen und für die schlechte Finanzlage einer Gemeinde tragen Gemeinderäte, Bürgermeister und auch die Bürger die Verantwortung, aber eben nicht für alle.

Um der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken, sollten wir uns für mehr Selbständigkeit der Gemeinden aussprechen. Wenn die Gemeinden für die vielen Aufgaben, die sie für den Staat erfüllen, auch das Geld bekommen würden und viel mehr Entscheidungen selbst treffen könnten, statt von oberen Behörden gegängelt zu werden, dann würde unser Land viel mehr Tatendrang auch im Ehrenamt erleben. Es ist unsere Aufgabe als Gemeinderäte und die Aufgabe der Bürgermeister, uns unseres Auftrages bewusst zu sein und auch einmal gegenüber der Kommunalaufsicht zu sagen, dass es eine in der Verfassung der Bundesrepublik und in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt garantiertekommunale Selbstverwaltung gibt.