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Abfall-Urteile für Zerbst relevant

21.04.2013, 11:55

Zerbst (tdr) l Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in mehreren Berufungsverfahren Urteile des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt, mit denen das Verwaltungsgericht Abfallgebührenbescheide der beklagten Stadt Halle/Saale für die Jahre 2009, 2010 und 2011 aufgehoben hatte. Das Gericht begründet dies in der enthaltenen Degression: Die Gebühren steigen darin nicht linear, sondern nehmen entsprechend der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder ab. Dies verstoße gegen das aus dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalts folgende Gebot einer zumindest linearen Gebührenstaffelung. Eine sehr ähnliche Degressionsregelung, allerdings lediglich für den Teil der Grundgebühr, enthielt auch die frühere Anhalt-Zerbster Abfallgebührensatzung. In Anhalt-Bitterfeld gilt heute eine andere, in der Zerbster region umstrittene Regelung. Ob das nun gefasste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes tatsächlich eine Relevanz für die Situation des Abfallrechtes in Anhalt-Bitterfeld hat, bleibt abzuwarten. Lesen Sie am Montag mehr in Ihrer Zerbster Volksstimme.